Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Gesetzsammlung 
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
No. 252. r 
  
1) Landtags-Abschied für den am 13. Mai 1862 zusammengelretenen Londlag vom 5. April 1865. 
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gnaden Jün- 
gerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Aeltester, Graf und Herr 
von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und 
Lobenstein 2c. 2c. 
cröffnen dem Landtage Unseres Fürstenthums Folgendes: 
Der nunmehr ablausende dreijährige Zeitraum, auf welchen die verfassungsmäßige 
Wirksamkeit des gegenwärtigen Landtages süch erstreckt hat, gereicht Uns sewohl in An- 
sehung des Staatshaushalls als der Gesetgebung, zur Befriedigung. 
Zur Bestreltung der für die Staatoverwaltung erforderlichen Ausgaben hatte der 
Landtag, wie Wir gern anerkennen, die Geldmittel in durchgängig hinreichender Summe 
bewilligt und Unsere Regierung hat sorgsältig gestrebt, die festgesiellten Etatssähe soweit 
lunlich einzuhalten. Die in einzelnen Zweigen der Verwallung stangehabten Ueber- 
schreitungen werden ihre Rechtfertigung im nächsten Rechenschaftsberichte sinden. Wir 
hoffen, daß dieser ebensowenig zu wesentlichen Ausstellungen Veranlassung geben wird, 
wie solches bei dem vor Kurzem vom Landtag erledigten Rechenschafteberichte für die 
Finenzperiode von 1860 bis 1862 der Fall gewesen ist. 
Aus dem Beslande der Hauptstaatskasse wurden im Jahre 1862 zum Bau der 
Adelbridöobrücke über die Elster bei Untermhaus 29,500 Thlr. entnommen. Der Kas. 
senbestand war dennoch am Schlusse des genannten Jahres gröher als zu Anfange 
desselben und betrug ungefähr 128,700 Tblr. 
Im Jahre 1863 erhöhte der Besiand sich auf cu. 155,000 Thlr. und im Jahre 
1664 ist er auf ca. 190,000 Thlr. gestiegen. Aus diesen Milleln und dem Ueberschuß, 
welchen voraussichtlich auch im Jahre 1865 die Einnahmen im Verhältniß zu den lau. 
Ausgegeben den 12. April 1865. 47
	        
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