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burg· Sondershausen, Reuß älterer und Neuß jüngerer Linie, des Herzogthums Braun-
schweig, des Herzogthums Oldenburg, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt
Franksurk, einer Seils,
und
Seine Masestät der Kaiser der Franzosen anderer Seits,
von dem gleichen Wunsche beseelt, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Joll-
vereinsstaaten und Frankreich zu befestigen und die gegenseiligen Handelsverhälknisse zu
erweitern, haben beschlossen, einen Vertrag zu diesem Zwecke abzuschließen und zu Ihren
Bevollmächten ernannt, nämlich:
Seine Majestät der König von Preusien:
den Herrn Albrecht Grafen von Bernsdorff-Stintenburg, Allerhöchst
Ihren Staatsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Großkreuz,
des Noihen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Groß-Comthur des Königlichen
Hausordens von Hohenzollern 2c. . 2c.,
den Herrm Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Gene-
raldirector der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Stern
und Eichenlaub r2c. 2c. 2c.
den Herrn Alexander Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren Wirk-
lichen Geheimen Legationsrath, Rilter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit
Eichenlanb rc. 2. 2c.,
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerröchst Ihren Director
im Ministerium für Handel, Gewerbe und öfsfentliche Arbeiten, Rikter des Rothen
Adler-Ordens zweiler Classe mit Eichenlaub 2c. z. 2c. "
und
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen:
den Herrn Heinrich Gottfried Vernhard Alphons Fürsten von La Tour
dkiAuvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister bei Seiner Majeüät dem Könige von Preußen, Groß Oificier des Kaiser-
lichen Ordens der Ehrenlegion, Niler des Königlich Preußischen Rothen Adler-
Ordens erster Classe 2c. 2c. 2c.
und
den Herrn Alexander Johann Heinrich de Clercq, Allerhöchst Ihren be-
vollmächtigten Minister, Commandeur des Kaiserlichen Ordens der Ehrenlegion rc.
welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen, Vollmachten, über
nachsiehende Artikel übereingekommen sind:
Artikel I.
Die in dem Tarif A zu gegenwärtigem Vertrage verzeichneten, aus dem Zollver-.
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