Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Floretseide, nicht gesponnene, gefärbte; 
gekämmte. 
Cbemische Produkte, mit Ausnahme von: 
Schwefelsäure, Citronensäure, Citronensaft, Schwefel= Arsenik, Runkelrüben- 
Pottasche, kohlensaurem, salpetersaurem und weinsteinsaurem Kali, salpeter- 
saurem Natron, Milchzucker, Stoffen aus Steinkohlentheeröl, Bleioxyd, Oel- 
säure, wohlriechender Seise und Zinnober. 
Glasflaschen. 
Feusterglas. 
Uhrgläser und optische Gläser. 
Email. 
Grobe Töpferwaare und Steinzeug. 
Fayence, ordinaires. 
Künstliche Blumen. 
Modewaaren. 
Instrumente, musikalische. 
Bearbeiteter Kautschuck und Guttapercha. 
Siegellack. 
Wichse. 
Schreib und Zeichen-Tinte, Druckerschwärze. 
Süßwasserfische, zubereitete und Seefische, frische. 
Zubereitete Würzen. 
Schieser. 
Alkalinische Pflanzen. 
Ecaussines. 
Parfümerien. 
Cichorien, gerösiet oder gemahlen. 
Lichte. 
Hausenblase. 
apier. 
appe. 
Sonnen= und Regenschirme- 
Stärke. 
Die Bevollmächtigten Seiner Moajestät des Königs von Preußen erklärten ihrerseits, 
daß der Zollverein nicht die Absicht habe, die Anwendung der in dem Tarif B. verein- 
barten Zollsitze auf die aus Frankreich eingehenden Waaren von dem Nachweise des Ur-
	        
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