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Uebereinkunft
wegen
gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und
Werken der Kunst.
Seine Majestit der König von Preußen und Seine Majestät der Kaiser der Fran-
zosen, gleichmäßig von dem Wunsche beseelt, in gemeinsamem Einverständniß solche Maaß.
regeln zu treffen, welche Ihnen zum gegenseitigen Schutzc der Rechte an literarischen Er-
zeugnissen und Werken der Kunst vorzugsweise geeignet erschtenen sind, haben den Ab-
schluß einer Uebereinkunft zu diesem Zwecke beschlossen und zu Ihren Bevollmächtigten
ernannt, nämlich: "
SeiaeNkaieståtdekklöisigvonPteußcm
denchnAllskcchtGkascnvonBeinddokfssStintcnburg,Alle-höchst
IhkoStaatsministerInthinisiekdkkauswärtigenAngelegenheit-mGroßkkestz
des Rothen Adler-Ordens mit Eichenlaub und Groß-Comthur des Königlichen
Hausordens von Hohenzollern 2c. 2c. 2c,
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhöchst Ihren Gene-
raldirecor der Steuern, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Stern
und Eichenlaub 2c. 2c. 2c.
den Heirn Alexander Maximilian Philipsborn, Allerhöchst Ihren Wirk.
lichen Geheimen Vegationsraih, Ritter des Rothen Adler-Ordens zwelter Classe mit
Eichenlaub rc. ꝛc. 2c.,
und
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst Ihren Director
im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Nitter des Rothen
Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichenlaub #. 2c. 2c.
und
Seine Masestät der Kaiser der Franzosen:
den Herrn Heinrich Gotifried Bernhard Alphons Fürsten von La Tour
d'Auvergne, Allerhöchst Ihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Mintster bei Seiner Majestät dem Könige von Preußen, Groß-Officier des Kaiser-
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