Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

466 
  
Benennung der Gegenstände. 
Maßstab 
der Ver- 
zollung 
Zoll- 
betrag. 
  
S 
## 
— 
ES 
rS— 
— 
— 
  
1afien und Waffenbestandtheile, mit Ausnahme von Gewehren 
-igeslüßen, emaillirte, polirte, gefirnißte und lackirte Ge- 
ganbbe mit Ausnahme der unter a. und c. genanuten; 
alle Eisenwaaren, mit Ausnahme der unter c. genannten, in 
Verbindung mit anderen Materialien, insosern diese Verbindungen 
r r t¾ AK, die kurzen Waaren oder die Waaren der Vostůon 
2 
mri *“ ührsournituren und ührwerte, Genehre 
nssche d. i. arbeiten aus Aluminium, Blei, Hupfer, — 
Packseng, Tomback und anderen unedlen Meiallen und Meia- 
mischen, mit Ausnahme von Eisen, insoweit sie nicht in den nu 
6 b. und 18 b. und c. enthalten, und nicht echt vergoldet oder 
verilbert, oder mit einem gold= oder silberhältigen Lack überzogen 
sind, mit Ausnahme des Herren= und Frauenschmuckes und der Nippes- 
und Toilette-Gegenstände, wenn dielehten unecht vergoldet oder ver- 
versilbert sind. rEl Sweise ftebören hierher die Pbrn (ver- 
lilberten) Drähte, Bleche, Tafeln und Plakten aus Kupfer und Messing: 
u. Walzen, Kesseln, Schüsseln, Teller, Töpse und sonstiges Kochgeschirr 
b. Alle nicht unter u. und c. genannte, dann alle Metallwaaren in 
Verbindung mit anderen Makerlalien, insosern diese Verdindungen 
nicht unter die kurzen Waaren und die Waaren der Posirion 
sallen. Ferner gehören noch hierher: Gerieben- 16 Nefe ug (Bronce- 
bulver), Rauschgold, Ranschsilber, Matalsehen, unechie leonische 
Dritzt, unechtes Sazeld und Blausilber, ferner plaklirte (ver- 
silberte) Drähte, Blech d Platten, aus Aupfer un und Nesiug, 
Kupferzündhürchen, ungese 
reibsedern, nbrlpurnueen und uhrw 
Zitun ie ohne Rücksicht auf die aus welchen sie geeser- 
  
u. ##onomisce, chirurgische mathemalische, optische (mit Ausnahme 
der gesahten Augengläser und Operngucer), phis talische und sur 
bSaheraterten auch chemische 
b. musikali 
Maschinen und geteiwwenernte, aus unedlen nicht vergoldeten oder 
versilberten Mekallen, allein r in Verbindung mit Nebenbestand- 
theilen aus anderen * insofern diese Verbindungen nicht 
unter die kurzen Waaren selen, je nachdem der dem Gewichte nach 
überwiegende Bestandtheil besücht 
aus Gußeisen . . . . . . . . . 
baaocchnucdeemaodckStth . . . . . . 
c.ausanderenuncvleuMelqllea 
Anmerk. lir Maschinen find auch Locomoliven, Tender unb 
pfkessel begriffen. 
Kurzwaaren, ri Herren- und Frauenschmuck, Nippes- und Toilette- 
  
1 zu. 
  
12 
15 
—. 
  
50
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.