Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaß= 
stab der 
Verzol= 
lung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
20. Ihal- 52 
  
* 
Thlr. Sr. 
  
d 
— 
# 
nur mit abgeschliffenen Stöpseln, Böden oder Rärder tn; 
genster. und Tafelglas in seiner natürlichen Farbe * 
halb und ganz wei 
h geschliffenes, abgeriebenes, gescalene, ce. 
erkes, massives weiße as; auch änge zu 
Kiomwiendhern von * öleteye haersn 
Glas “ . . 
Sel . 
3 r. cschliffene 
geschliffenes, belegt der un belegt. 
dun bemaltes oder vergoldetes Glas, ohne Unter- 
schied orm; Glaswaaren in Verbindung mit an- 
deren Sera lewet sie - t unter die 
urzen Waaren (Allg. Anm. 2 
Anmerk. gaen asse, sowie stt und Gileegee 
gelchen, ehne Unte d der Farbe, wie sie 
14 Pellenbereilung E t ae· 
raucht werden, auch Glasurmasse 
* 
* 
Haare von * mit Ausnahme der Wolle; Menschen · 
haare; Federn und Borste 
#a. Haare, einschließlich der — rob, gebechelt, 
gesotten, gefarbt, auch in Lockenform gelegt; Vensfedern 
und unzubereitete Schmuckfe heen Sczeltserem (Feder= 
spulen), rohe und gezogene 
Haare, gesponnen; Federn, auch cefärbte soweit si sie e nicht 
vorstehend unter a. begriffen sind, oder ud den Alei dern 
oder Putzwaaren behäben) Borsten 
* 
Häute und Felle, rohe (grüne, gelalene, **— zur 
Lederdereitung; rehe behaarte Schaaf.-, Lamm W ie. 
genfelle; rohe Hasen- und Kontncheiste 
Holz und andere vegetabilische und animalische 
Schnitzstoffe, sowie Waaren dar rune, mit Aus 
nahme der Waaren von Schildpatt, — 
Kohlen und Torf: 
a. Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder 
Gerberlohe; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brenn · 
  
material); Braunkohlen, Torf und Torfkohlen 
  
1 Zu. 
1 Zu. 
1 Zur. 
1 Zu. 
1 Zu. 
— 
  
  
frei 
frei 
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52½ 
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frei!.
	        
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