Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

525 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerböchst Ihren Geheimen Fnanzrath Jultus Hans von Thümmel; 
Seine Majestät der Köntg von Hannover: 
Allerhöchst Ihren General-Zoll-Direktor Frangx Georg Carl Albrecht; 
Seine Majestät der Könlg von Württemberg: 
Alerhöchst Ihren Ober-Ginanzralh Dr. Jullus Frelberrn von Valois; 
Seine Köntgliche Hohelt der Großherzog von Baden: 
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Eramer; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Nhein: 
Allerhöchst Ihren Gehrimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilbelm Ewald; 
Die bel dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten 
Souveralne, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner 
Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzos von Sachsen-Weimar- 
Eisenach, 
Seine Hohelt der Herzog von Sachsen-Melningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hohelt der Herzog von Sachsen-Koburg= Gotha, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, 
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie, 
Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sächsischen Wirklichen Geheimrath Gustav Thon; 
Seine Hobeit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Flnanz-Dlrektor Wilhelm Erdmann Florian von Thlelau; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg: 
Allerhöchst Ihren Oder-Zollrath Carl Meyer; 
Seine Hoheit der Herzog von Nassau: # 
Höchst Ihren Ober-Steuerrath Philipp Heinrich Schellenberg; 
der Senat der freien Stadt Frankfurt: 
den Zoll-Direktions-Nath Dr. Paul Eduard Metteninus; 
von welchen Vevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Natisikation, folgender Vertrag 
abgeschlossen worden ist.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.