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Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerböchst Ihren Geheimen Fnanzrath Jultus Hans von Thümmel;
Seine Majestät der Köntg von Hannover:
Allerhöchst Ihren General-Zoll-Direktor Frangx Georg Carl Albrecht;
Seine Majestät der Könlg von Württemberg:
Alerhöchst Ihren Ober-Ginanzralh Dr. Jullus Frelberrn von Valois;
Seine Köntgliche Hohelt der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich Schmidt;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Wilhelm Eramer;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Nhein:
Allerhöchst Ihren Gehrimen Ober-Steuerrath Ludwig Wilbelm Ewald;
Die bel dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten
Souveralne, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Seiner
Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzos von Sachsen-Weimar-
Eisenach,
Seine Hohelt der Herzog von Sachsen-Melningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hohelt der Herzog von Sachsen-Koburg= Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älterer Linie,
Seine Durchlaucht der Fürst von Neuß jüngerer Linie,
den Großherzoglich Sächsischen Wirklichen Geheimrath Gustav Thon;
Seine Hobeit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Höchst Ihren Flnanz-Dlrektor Wilhelm Erdmann Florian von Thlelau;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg:
Allerhöchst Ihren Oder-Zollrath Carl Meyer;
Seine Hoheit der Herzog von Nassau: #
Höchst Ihren Ober-Steuerrath Philipp Heinrich Schellenberg;
der Senat der freien Stadt Frankfurt:
den Zoll-Direktions-Nath Dr. Paul Eduard Metteninus;
von welchen Vevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Natisikation, folgender Vertrag
abgeschlossen worden ist.