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2) des Vertrages zwischen den vorgenannten Staaten einerseits und Hannover so-
wie Oldenburg andererseits, betreffend den Beitritt Hannovers und Oldenburgs zu dem
Zollvereinigungs-Vertrage vom 28. Juni 1864 und zu dem Vertrage über den Verkebr
mit Taback und Wein von demselben Tage, vom 11. Jull 1864, soweit derselbe auf
den, vorstehend unter Nr. 1 bezeichneten Vertrag Bezug hat;
3) des Vertrages zwischen den vorstehend unter Nr. 1 und Nr. 2 genannten Staa-
ten einerseits und Bayern, Württemberg, Großherzogthum Hessen und Nassau anderer-
seits, betreffend den Beitritt Bayerns, Württembergs, des Großberzogthums Hessen und
Nassaus zu den Zollvereinigungs-Verträgen vom 28. Juni und 11. Juli 1864. vom
12. Oktober 1861.
Vom 1. Januar 1866 ab tritt die Uebereinkunft zwischen Preußen, Sachsen, den
zum Thüringischen Zoll-, und Handelsvereine gehörlgen Staaten und Braunschweig, be-
treffend die Theilung der gemeinschaftlichen Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben, vom
4. April 1853 außer Wirksamkeit.
Artikel 41.
Sofern der gegenwärtige Vertrag nicht vor dem 1. Jannar 1876 von dem einen
oder dem anderen der kontrahirenden Staaten aufgekündigt wird, so soll er auf weitere
zwölf Jahre und so sort von zwölf zu zwölf Jahren als verlängert angesehen werden.
Leptere Verabredung wird jedoch nur für den Fall getroffen, daß nicht in der
Iwischenzeit sämmtliche Deutsche Bundesstaaten über gemeinsame Maaßregeln überein-
kommen, welche den mit der Absicht des Artikels 19. der Deutschen BundeSakte in Ueber-
einstimmung stehenden Zweck des gegenwärtigen Zollvereins vollständig ersüllen.
Gegenwärttger Vertrag soll alsbald zur Natisikation der kontrahirenden Reglerun.
gen vorgelegt und die Auswechselung der Natisikations-Urkunden spätestens binnen vier
Wochen in Berlin bewirkt werden.
So gescheben Berlin, den 16. Mal 1865.
Gez.) v. Pommer Esche. Phllipsborn. Delbrüuck. Verks.
(#. S.) (I. S) (I. S)) (I. 8.)
von Thümmel. Albrecht. Frhr. von Palols. Schmidt.
(L. 8.) . S) ( S.) (#. S
Cramer. Ewald. Thon. von Thielau.
(I. S.) 1—uie (L. S) (. 5.
Meyer. Schellenberg. Mettenlus.
(. S. (l. S.) . S)