Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

67 
Gesetzsammlung 
für dle 
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
No. 211. 
  
1) Ministerial= eimmtmachu den Bau des Eisenbahn Gößnitz-Gera belr., 
vom 30. Juli! 
Nachbem Se. Durchlaucht, der Fürs, einen mit der Herzoglich Sachsen-Altenburgi- 
schen Regierung am 27. Mai dieses Jahres durch Regierungsbevollmächtigte abgeschlos- 
senen, die Herstellung einer von Gera ab über Ronneburg und Schmölln an die Säch- 
sisch-Baierische Staats-Eisenbahn führenden und in letztere einmündenden Eisenbahn 
betressenden Staatsvertrag zu ratifiziren, sowie ferner der zum Bau dieser Bahn gebil- 
deten Eisenbahn-Gesellschaft die erforderliche landeohemliche Konzession zu ertheilen, auch 
deren Statuten zu besiätigen gnädigsi gerubt hat, so wird im Nachsiehenden unter A 
ein Auszug aus dem ersigenannten Staatsvertrage, desgleichen unter B die landesherr- 
liche Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde nebst den ihr belgegebenen Konzessions- 
Bedingungen und Statuten zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht. 
Gera, am 30. Juli 1863. 
*9w Ministerium. 
v. rbou. 
Muͤnch. 
A. 
Vertrag 
zwischen Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Altenburg und Sr. Durchlaucht 
dem regierenden Fürsten Reuß lüngerer Linie über die Herstellung einer von Gera 
ab über Ronneburg und Schmölln an die Sächsisch-Baierische Staats. Eisenbahn 
fübrenden und in letztere einmündenden Eisenbahn. 
Nachdem Seine Hohcit der regierende Herzog von Sachsen-Altenburg und Seine 
Durchlaucht der regierende Fürst Reuß jüngerer Linie auf dicfallsiges Ansuchen be- 
Ausgegeben den 12. August 1863. 12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.