Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierzehnter Band. 1863-1865. (14)

B. 
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gnaden Jün- 
gerer Linie regierender Fürst Neuß, Stammes Aeltester, Graf und Herr 
von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lo- 
benstein kc. 2c. 
baben im Elnverständniß mit der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staals-Regierung 
einer zum Bau einer Eisenbahn von Gera über Ronneburg und Schmölln nach der 
Saächsisch-Baierischen Staatseisenbahn bei Gößniß, welche den Namen 
Eisenbahn Gößnitz-Gera 
sführen wird, gebildeten Aktlengesellschaft unter den in der Beilage II erlichtlichen Be- 
dingungen Concession ertheilt, auch die Staluten dleser Aktiengesellschaft, Bellage III in 
proviserischer Eigenschaft bestätigt, Uns aber die Veranlassung einer Revision der letzteren 
ausdrücklich vorbehalten. 
Zu dessen Beurkundung haben wir gegenwärkiges 
Corcesstous. und Bestätigungs-Dekret 
unter elgenhändiger Vollzlehung erthellt und demselben Unser Candesfürstliches Siegel 
beidrucken lassen. 
So geschehen Schloß OÖstersteln, den 15. Jull 1863. 
(L. S.) Heinrich LXVII. 
v. Harbon.
	        
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