Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

186 
8. 2. 
Zu 8. 29 ded Gesehzed. 
Die Besteuerung der Kausleute und Fabrikanten betr. 
Der Minimalsteuersatz für dice erste Unterabiheilung der Gewerbsleuer, sowie für die 
nach den für die gedachte Unterabtheilung geltenden Bestimmungen zu besienernden Ge- 
werbe wird auf 10 Sgr. terminlich abgemindert, wogegen der Maximalsan von 20 Thlrn. 
unveränderk bleibt. 
8. 3. 
Zu §. 40 und §. 50 des Gesehes. 
Die Besteuerung der Kapitalisten, Rentiers 2c. betr. 
Die 88. 49 und 50 des Gewerb= und Personalsteuergesetzes werden in folgender 
Weise abgeändert, bezüglich vervollständigt: 
8. 49. 
a) Diejenigen Staatsangehörigen (physische, moralische und juristische Personen) welche 
Zinsen oder Dividenden von hypothekarisch oder nur handschrisftlich versicherten Ka- 
pitalien, von Staatspapieren, Aktien oder andern Obligationen, Dividenden von 
Bergwerkskuxen, Leibrenten und Auszüge — möge das sieerzeugende Kapital oder die 
sonstige Einkommenquelle sich irgendwo im Inlande oder im Auslande besinden— 
sowie an inländischem Grundbesig haftende Geld- und Naturalgefälle und trockene 
Zinsen, Pacht von verpachteten Gerechtsamen, oder endlich ein Einkommen von 
ausländischem Grundbesip oder von im Auslande befindlichen Gewerbsetablissements 
beziehen, sind mit dem, der Gesammthöhe ihres diesfallsigen jährlichen GEinkommens 
entsprechenden Steuersahe nach folgendem Tarif am Orte ihres wesentlichen Au- 
fenthalts zu vernehmen: 
Klasse: bel elnem jährl. Elnkemmen von: beltãgzi die Sleuer lerminlich: 
1. mehr als 20 bis mit 50 thlr. — thlr. — sgr. 6 pPf. 
2. - SO-- sc-—-1-—·« 
Z. - 80si100-—-1-7- 
4. * 100 " 150 — 2 „„ 5 - 
EEEEEIILEIIIIIIEIIIIIIE 
6. J 20600 25 — 4. 6 
y. 2250 300 — 5 4 
8. . 300 300 — 7— — 
9. " 300j). 400 — 8. 8 
10. r 400 450 —. 10 64
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.