Gesetzsammlung
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie.
Deo. 1653.
1) Miriherialbekenntnechun, den Veitritt des 4, Fürgerthuns Acuß 3 L. zum r Hardels und
Zollvertrage zwischen Preußen und Oesterreich betr.
Nachdem die Fürstliche Staatsregierung dem zwischen Preußen und Oester-
reich abgeschlossenen Handels= und Zollvertrage vom 19. Februar 1853 in
Gemäßheit des Art. 11 des Vertrags vom 1. April d. Is., die Fortdauer und Ervei-
terung des Zoll= und Handelsvereins betreffend, beigetreten ist, auch über diesen Beitritt
die erforderlichen Erklärungen mit der Kaiserlich Oesterreichischen Regierung ausgetauscht
worden sind: so wird der gedachte Handels= und Zollvertrag auf Höchsten Befehl Sr.
Durchlaucht des Fürsten in dem Nachstehenden allgemein bekannt gemacht, und wird da-
bei zugleich bemerkt, daß dieser Vertrag auch auf das Fürstenthum Liechtenstein Anwend-
ung sindet, welches vermöge seines Vertrags mit Oesterreich vom 5. Juni 1852 dem Zoll-
und Struersysteme des Raiserstaates beigetreten ist.
Gera, am 28. September 1853.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
Handels- und Joll. Vertrag
Seiner Majestät, bem Absige vo Preußen und Seiner Moiestät,
dom Kaiser von Oesterreich.
Seine Wle, der König von Preußen
Seine Mein, der Kaiser von Oesterreich,
von dem Wunsche geleitet, den Handel und Verkehr zwischen Ihren Gebieten durch aus-
Ausgegeben den 12. Olteber 1853. 3