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2) Vertrag, betreffend die Fortdauet des Anschlusses des Fuͤrstenthums Pyrmont an das Zoll.
system Preußens und der übrigen Staaten des Jollvereins.
Mit Höchster Genehmigung 8erenissimi wird in dem Nachstebenden derjenige Ver-
trag zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welcher zwischen Sr. Majestät dem Könige von
Preußen für Sich und in Vertretung der übrigen Mitglieder des deutschen Zoll= und
Handelsvereins einerstits und Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Waldeck und Pprmont
andererseits unterm 3. September dss. Is. abgeschlossen worden und dessen Ratifkation
Seitens sämmtlicher betheiligten Regierungen erfolgt ist.
Gera, am 29. Dezember 1833.
#urstlich Reus-Plauisches Ministerium.
Fut von Bretschneider. Eala
blick.
Vertrag
gzwischen
Preusien, Bayern, Sachsen, Hannover, Wũrttemberg, Baden, Kurhessen, dem
Großberzogthume Hessen, den zu dem Thüringischen Joll= und Handelsvereine
dhehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt
Frankfurt einerseito und Waldeck anderersoits,
die
Fortdauer des Anschlusses des Fürstenthums Pyrmont an das Jollsystem
Preußens und der übrigen Staaten des Jollvereins
betreffen d.
Bei dem bevorstehenden Ablaufe des Dertrags vom 11. Dezember 1841 über den
Anschluß des Fürstenthums Pyrmont an das Zollspstem Preußens und der übrigen Stag-
ten des Zollvereins, haben die kontrahirenden Theile, in Anerkennung der wohlthätigen
Wirkungen des gedachten Auschlusses für den Handel und Verkehr der beiderseitigen Un-
tertbanen zum Zweck der Verlängerung jenes Vertrages Unterhandlungen eröffnen lassen,
und dechalb zu Bevollmächtigten ernannt:
einerseits
Seine Majestät der König von Preußen für sich und in Vertretung der übri-
gen Minglieder des kraft der Verträge vom 22. und 30. Mirz und 11. Mai 1833,
12. Mai und 10, Dezember 1835, 2. Jannar 1836, 8. Mai, 10. Oftoler und