Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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5) Bekanntmachung, die Erhebung von Uebergangsabgaben in einigen H. Braunschweigischen 
Gebietstheilen betr. 
Nachdem auf dem Grunde einer unker dem 20. Dezember v. Is. zwischen Hanno- 
ver und Braunschweig abgeschlossenen Uebereinkunft nachgenannte Herzoglich Braun- 
schweigische Gebietstheile als: 
der Amtsbezirk Tedulghausen, die Ortschaften Bodeuburg, Oestrum, Oelsburg, 
und Ostharingen, die in der Feldmark der Stadt Goslar belegenen sämmtli- 
chen Enklaven einschließlich der an der Gränze vor dem Goslaer Elausthore, 
am Eingange des Gosethales besindlichen Fahrenholzschen Oelmühle, das in 
der Stadt Goslar belegene Kloster Frankenberg sammt Zubehör einschlielich 
des zwischen Goslar und Oker belegenen, von der Kommunion-Verwaltung 
erbauten Wegegeld-Neceptur-Gebäudes, der Auerhahn und die Ortschaften 
Duttensiedt, Essinghausen, Merrdorf und der Herzoglich Braunschweigische 
Antheil an Woltorf im Amte Velhelde. 
hinsichtlich der daselbst zu erhebenden indirekten Abgaben dem Steuersysteme des König- 
reichs *“ angeschlossen worden sind, so sind vom 1. Jannar dss. Is. an 
I. bei dem Uebergange von Bier und Branntwein aus diesen Gebietstheilen nach 
Preußen run den mit Lepterm in Gemelnschaft der Uebergangsabgabe von Bier und 
resp, der Branntweinsteuer stehenden Staaten ebenfalls 
von Bier 77 Silbergroschen für den Preußischen Zentner, 
von Branntwein 6 Thaler für die Preuß. Ohm bei 50 Procent Alkohol 
nach Tralles, 
umgekehrt aber 
II. bei dem Uebergange von Branntwein aus Preußen und den mit diesem in 
Branntweinsteuer-Gemeinschaft befindlichen Staaten nach den gedachten Herzoglich Braun- 
schweigischen Gdeslbele 
aler 21 Sgr. für die Hannoversche Ohm — 6 Thaler für die Preu- 
Fin Ohm bei 50 Procent nach Tralles # 
an Uebergangs-Abgabe zu entrichten: was hiermit für die Betheiligten zur öffent- 
lichen Kennmiß gebracht wird. 
Gera, den 8. März 1851. 
Fürstlich Reuß-Mlauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
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