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Gesetz sammlung
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie.
No. 165.
1) Bekaunmachung, die Aushebung de5 Königl. Sichs. Zollamtes zu Krippen berr.
(Pukl. Im Anus= und Vererduungöbl. am 29. Mäts 1851.)
Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist das zeither in Krippen bei
Schandau bestandene Nebenzollamt 1. als entbehrlich wieder aufgehoben worden: was
hiermit zur öffentlichen Kennniß gebracht wird
Gera, den 24. März 1854.
Fürstlich Reuß-Mauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Semmel.
2) Bekanntmachung, die Vellztehung des Arl. 18 des Handels= und Zellvertrags mit Ocsterreich betr.
(Putkl. imm Amts= und Verorduunddbl. am 5. April 1836.)
In Vollziehung des Art. 18 des Handels= und Zollverirags mit Oesterreich vom
19. Februar 1853 (Nr. 153 der Gesetzsammlung) wird andurch zur Nachachtung be-
kannt gemacht und bestimmt,
daß in Gemähheit der mtt diesem Handelsverkrage getroffenen Vereinbarung den-
senigen Fabrikanten und Gewerbetreibenden aus der Oesterreichischen Monarchic,
sewie den ausschlüssg im Dienste Eines solchen Fabrikamten oder Gewerletrei=
benden (nicht mehrerer derielben) stebenden Reisenden, welche in den biesigen
Landen blos für das von ibnen betriebene Geschift Ankäufe machen oder für
Ausgegeben am 5. Juli 1851. 37