Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Gesetz sammlung 
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
No. 165. 
  
1) Bekaunmachung, die Aushebung de5 Königl. Sichs. Zollamtes zu Krippen berr. 
(Pukl. Im Anus= und Vererduungöbl. am 29. Mäts 1851.) 
Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist das zeither in Krippen bei 
Schandau bestandene Nebenzollamt 1. als entbehrlich wieder aufgehoben worden: was 
hiermit zur öffentlichen Kennniß gebracht wird 
Gera, den 24. März 1854. 
Fürstlich Reuß-Mauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
  
  
2) Bekanntmachung, die Vellztehung des Arl. 18 des Handels= und Zellvertrags mit Ocsterreich betr. 
(Putkl. imm Amts= und Verorduunddbl. am 5. April 1836.) 
In Vollziehung des Art. 18 des Handels= und Zollverirags mit Oesterreich vom 
19. Februar 1853 (Nr. 153 der Gesetzsammlung) wird andurch zur Nachachtung be- 
kannt gemacht und bestimmt, 
daß in Gemähheit der mtt diesem Handelsverkrage getroffenen Vereinbarung den- 
senigen Fabrikanten und Gewerbetreibenden aus der Oesterreichischen Monarchic, 
sewie den ausschlüssg im Dienste Eines solchen Fabrikamten oder Gewerletrei= 
benden (nicht mehrerer derielben) stebenden Reisenden, welche in den biesigen 
Landen blos für das von ibnen betriebene Geschift Ankäufe machen oder für 
Ausgegeben am 5. Juli 1851. 37
	        
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