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8) Bekanntmachung, die ahbstktceaterkocnist der K. S. Nebenzollämter zu Neugersdorf,
Ebersbach, Neustadt und Brambach betr.
(Publ. Im Amts= und Vererdnungskl. am 27. Seplember 188/.)
Die, den Königl. Sächsischen Nebenzollämtern I. Klasse zu Neugersdorf, Ebers-
bach, Neustadt bei Stolpen und Brambach verliehene Befugniß zum vollständigen
Begleitscheinwechsel mit dem Hauptzollamte in Braunschweig ist nunmehr auch auf die
zur unleschränkten Begleitschein-Aussertigung und Erledigung kompetenten Königl. Han-
nverschen und Großberzogl. Oldenburgischen Zollämter, unter Einverständniß der bethei-
ligten Staatsregierungen, ausgedehnt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird.
Gera, den 18. Septbr. 1851.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Semmel.
9) Verkanntmachnng, die Abfertigungsbefugnisse des Großh. Badischen Zollamts zu Pforz.
heim bekr.
(Pukl. Im Amts= und Vereitnungstl, em 27. Seblember 1636.)
Nach einer anher gelangten Minbeilung des Großherzogl. Badischen Ministeriumo
der Finanzen ist auf Ansuchen der Bisonterie-Fabrifanten zu Pforzheim dem dastgen Ne-
benzollamte 1. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über Bijouteriewaaren
ertheilt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gera, den 18. Septbr. 1851.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Semmrl.