Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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10) Bekanntmachung, die fernerweite Einstellung des Eingangszolles für Getraide rc. betr. 
(ukl. im Amis-- und Vererdnungsbl. am 4. Olteb#r 1851.) 
Durch allseltige Vereinbarung unter sämmtlichen Zollvereinsreglerungen ist beschlos- 
sen worden, 
die Einstellung der Erhebung des Eingangszolles für Getraide und Hülsen- 
früchte, Mehl daraus, und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotene und 
Veschälte Körner, Graupen, Gries und Grüge, gestampste und geschälte Hirse 
noch bis Ende Dezember dieses Jahres auszudehnen: 
was mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22, Oktbr. vor. Is. (Nr. 43 des 
Amts- und Verordnungsblatts, Nr, 151 der Gesetzsammlung) hiermit zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Gera, den 27. September 1854, 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
  
11) Vekanntmachung, die Erhöhung der für ausgeführten Vranntwein zu gewährenden Steuer. 
vergütung betr. 
(Pubt. im Amts= und Vererdnungstl. om 1. Okleber 183/.) 
Auf Grund allseitlg erfolgten Einverständnisses der Zollvereinsregierungen ist be- 
schlossen worden, die für ausgehenden Branntwein aus Getraide und andern mebligen 
Stoffen zu gewährende Steuervergütung für das Quart Branntwein von 50 pr. Cent. 
Alkohol nach Tralles vom 1. November dss. Is. ab auf 10 Pfennige zu er- 
böhen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Gera, den 29. Septbr. 1831. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel.
	        
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