Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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„Fürsiliches Kriminalgericht“ 
und die bei denselben angestellten ersten Aktuarien das Dieniprädikat als 
„Kriminalgerichtassessoren“ 
annehmen und führen sollen: so bringen wir dieß hiermit zur allgemeinen Kenntniß. 
Gera, am 2. Oktober 1854. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
14) Bekanntmachung, die Uebergangsabgabe von Branntwein beim Eingange nach dem Kur- 
fürstenthum Hessen betr. 
(Publ. Im mis= und Vererdnungsbl. am 11. Orteber 1831.) 
Nach einer anher gelangten amtlichen Mittheilung ist die Uebergangsabgabe von 
dem aus den Zollvereinsstaaten sowie aus der Grasschaft Schaumburg und der Herr- 
schaft Schmalkalden nach dem Kurfürstenthume Hessen (mit Ausschluß dieser belden Be- 
zirke) übergehenden Branntvein vom 1. Oktober dieses Jahres an auf vier Thaler zwan- 
z(g# Silbergroschen für die Kurhesüsche Ohm zu 50 Prozent Alkohol nach Tralles herab- 
Oeseht worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß Lebracht wird. 
Gera, den 8. Oktober 1854. 
Furstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschn eider, 
Semmel.
	        
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