Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

  
  
  
Tblr.Sar. 1 Pe. 
B. 
zu a. . . . 1——— 
sb.. . . —25— 
H. . — 
3) eines Chirurgen II. Klasse: 
Für die Prüfung überhaupt an den Physikt 115— 
Aumerkung. Außer den onppbeuge Otührn sind 
bei Prüfung eines Arztes und Pharmazeuten 
auch noch die Reisekosien der auswärtigen Php- 
i zu vergüten. 
38Mein= und Wshrsian pro Beden — 5— 
  
Anmerkung. Dabei wird jedoch ichunnt. deß alle 
Rein= und sinsen, die mehr als eine 
Seite süllen, auf jeder Süe nirdese 21 
Veiten und in jeder Zeile mindestens 12 Sil- 
ben, bei gebrochenen Bogen aber zrsnde 8 
Silben eAUhalten müssen. Von r Vor- 
schrist sind nur diejenigen Zeilen wee n 
men, welche nur deshalb nicht vollgeschrieben 
sind, weil wegen eines neuen Sapes — voer 
Ansaßzes bei Rechnungen — eine frische Zeile 
anzufangen war. Jede nicht vorschristomäßig 
voll geschriebene Seite einer solchen Schrift darf 
nur für eine halbe, und eine weniger r halb- 
beschriebene Seite gar nicht berechnet werden. 
Die Ausschrift wird niemals mitgerechnek.