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Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie.
Ho. 176.
, 1) Steuerpatent pro 1855.
(Publ. lm Amts= und Vererdnungsbl. am I. Januat 1833.)
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gna-
den Jungerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Aelte-
ster, Grafund Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld,
Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 2c.
Zu Bestreitung des für das Jahr 1855 ctatisirten Aufwandes der Landesverwaltung
baben wir in Uebereinstimmung mit den durch den ersten ordentlichen Landtag aus-
gesprochenen Bewilligungen die nachstehenden Steuern erbeben zu lassen beschlossen:
1. Von der Grumsteuer sieben Pfennige von jeder Stenereinbeit des gesammten
Grundlees im Lande, des kieher steuersrei gewesenen sowohl, als des früber
schon steuerpflichtig gewesenen, in folgenden Terminen:
zwei Pfennige von der Steuereinheit zum 1. Febrnar,
zwei Pfennige von der Steuereinheit zum 1. Mai,
einen Pfennig von der Steuereinheit zum I. August,
einen Pfennig von der Steuereinheit zum I. Okkober,
einen Pfennig zum 1. Dezember,
wobei wegen Entschädigung des zur Grundstener berangezogenen steuersreien Grund-
eigenthumes nach Maasgabe des Gesepes vom 21. März 1850 die Bestimmung
im Wege der Vereinbarung mit dem nächsten Landtage vorbehalten bleikt.
II. An Personal= und Gewerbsieuer in der durch das Gesep vem 1 Juli 1852 und
den Nachtrag vom 27. Dezember 1853 geordneten Maaße
Zehen Termine
zu selgenden Zeiträumen:
Ausgegeben am 28. Februar 1855. 55