Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Dr. jur. Emil von Beulwigz, Negierungsrath, 
G. Th. Bielitz, Kaufmann, 
Eduard Glaß, Banquier, 
Ludwig Kettner, Renkler, 
Oskar Banckwih, Nittergutsbesiter, 
Otto Kormann, Dr. jur., 
Gerson Bleichröder, Bangquier, 
Ferdinand Jaques, Bangquier, 
Herrmann Henoch, Eisenbahndirekior, zu Berlin. 
Alexis Meyer, Bangquier, 
W. J. Schuhmann, Rentier, 
den Verwaltungsrath. Nach Ablauf der sechs Jahre tritt alljährlich der dritte Theil der 
Mitglieder des Verwaltungsrathes aus und wird durch neue Wahlen (§. 49) ersetzt. Bis 
die Reihefolge des Austritts nach der Amtodauer feststeht, entscheidet denselben das Loos. 
Die Austretenden sind wieder wählbar. 
Bei vorkommenden Vakanzen hat der Verwaltungsrath das Recht, bis zur nächsien 
Generalversammlung die statutenmäßige Zahl durch Aufnahme anderer Mtionärs zu er- 
gänzen. 
zu Gera. 
zu Leipzig. 
8. 51. 
Kamion. 
Die Mitglieder des Verwaltungsrathes müssen für die Dauer ihrer Funktion fünf 
volle Aktien bei der Kasse der Vank deponiren. 
Wahl des Vorsitenden und Stellvertreters. 
Der Verwaltungorath wählt jährlich aus seiner Mitte seinen Vorsipenden und dessen 
Stellvertreter. Beide müssen in Gera ihren Wohnsitz haben und sind nach Beendigung 
ihrer Junktion wieder wählbar. 
. 533. 
Zeit und Ort der Versammlungen. 
Die Versammlungen des Verwaltungsrathes finden regelmählg alle drei Monate in 
Gera Statt. Außerordentliche Versammlungen werden berufen, sobald der Vorsihende 
oder dessen Stellverireter solche für nöthig erachten, oder der Antrag dreier Mithlieder 
des Verwaltungsrathes, der Direktion oder des Regierungskemmissars auf deren Veruf- 
ung vorliegt.
	        
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