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Die Dlrektion vertritt daher die Gesellschaft in allen Unternehmungen, Geschäften
und Verträgen mit Behörden oder dritten Personen, sowie bel allen Rechtsstreitigkeiten
oder gerichtlichen Verhandlungen, insofern dergleichen Geschäfte u. s. w. nicht durch diese
Statuten dem Verwaltungsrathe oder der Generalversammlung der Astionäre vorbehal-
ten sind.
8. 59.
Zahl der Direltoren.
Die Direktion besteht aus elnem ständigen, vollziehenden Direktor und zwei nicht
ständigen Direktoren, welche insgesammt ihren Wohnsitz in Gera haben müssen.
Der vollziehende Direktor, welcher zugleich den Vorsit in den Direktorialversamm
lungen führt, muß einen Stellvertreter haben, der aus den anderen Mitgliedern der Di-
rektion von dem Verwaltungsrathe gewählt wird.
Die nicht ständigen Direktoren werden auf die Zeit von 3 Jahren ernannt, sind
aber nach Ablauf dieser Zeit wieder wählbar.
Der ständige vollziehende Direktor hat zwanzig volle Aktien und jeder der nicht
ständigen Direktoren hat zehn volle Aktien bei der Kasse der Bank für die Dauer der
Junksion zu deponiren.
F. 60.
Vergröheruny der Zahl.
Nach dem Ermessen des Verwaltungsrathes kann die vorgedachte Zahl der Direkto-
slen noch erhöht werden, indem an auswärtigen Pläpen, wo dies das Interesse der Bank
besonders wünschenswerth macht, ein bis drei Mitgliedern des Verwaltungorathes die Ei-
genschaft von Direktionomitgliedern beigelegt werden kann. Diese haben dann in den
Direkkorialsitzungen gleichfallo mit Sip und Slimme.
8. 61.
Leitung der Verhandlungen.
Der Vorsitende übernimmt die Leitung der Verhandlungen und hat bei Meinungs-
verschiedenheit unter ihnen resp. Stimmengleichheit die entscheidende Setimme.
8. 62.
Bedingungen der Anstellung und Norm der Geschäftsführung.
Die Direktoren werden unter den von dem Verwallungsrathe genau feüzusehenden
Bedingungen angeslellt und haben bei ihren Geschäften diese Statuten, das vom Ver-
walkungsrathe erlassene Geschäftsreglement, die Burcauordnung und die übrigen Beschlüsse
desselten zu befolgen und auszufühten. “