Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

K. 
Aktie 
der Geraer Dank Lit. A 
Nr. 
über 200 Thaler. 
Juhaber dieser Aktie hat an die Kasse der Geraer Bank Zweihundert Thaler im 
Aierzehutbalersuße baar entrichtet und nach Höhe dieses Betrags nach der Bestimmung 
der unterm 17. Juli 185.1 höchsten Orts bestätigten Statuten, denen er sich durchgänglg 
unterwirst, verhältnißmäßig gleichen Antheil an dem gesammten Eigenthum Gewinn und 
Verlust der Bank. 
Gera, den 18. 
Direktion der Geraer Bank. 
Unterschrilt= Unterschtint Unterschrift 
des vollzichenden Direktors. des zweiten Direklors. des Vorsitzenden des Verwalkungsrathes. 
Rückseite: 
88. 13, 14. 15. 16, 17, 18, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27. 92, 93, 94, 86 
sind wörtlich abzudrucken. 
C. 
Oividendenschein. 
Inhaber dieses Scheines empfingt 18. bei der Kasse der 
Geraer Bank diejenige Dividende, welche durch ösfenmuche Vekanmmachung der 
Direktion der Bank auf diesen Termin festgesetzt worden ist. 
2 Gera, den 
Direktion der Geraer Bauk. 
iunterschnit Unterschrist Unterschist 
des veliiealien 'pierktors. des zweiten Direktors., des Vorslenden des Verwaltungsrathes. 
Diridendenschein 
jahlbar am. 
Anm. Dieser Diridendenschein wird nach §. 16 der Statuten ungüleig, 
wenn dessen Ertrag ulcht iunerhalb vler Jahren von dem darauf bemerkten 
Zahltage an erhoben worden ist.
	        
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