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Angelöbniß an Eldesstatt, einschließlich Registratur und ausschließlich
Protokoll für die dem Angelöbniß vorhergegangene und nich beson-
ders protokollirte Verbandlung Sgr bio
Assessurgebũbren, s. erihtpyersonmn r 37.
2üsüianation auczufertigen. . 6 Sgr. bis
Attestat
9) schrijtliches, hewöhnliches . . . Sgr. bie
5) wichtigco und umständliches 6 Sgr. bie
) in kürzlicher Annotation zu den Alten und auf den n
. bis
eluktion, fuͤr jede Stunde je nach der Groͤße des rus
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thl. sgr.
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dem Richter oder delegirten Aktuar .
li) dcmAkumk,wcnndcuclbcntchcmdek Person des die vra
nigt ist
— —.t. ohne Ruͤchsi cht auf ihre nzabl l S k bw
ammllcchcZAniapcbkcuxmen Behoͤrden zur **
ch für die Proklamation, demjenigen, der sie verrichier 3 Sgr. bie
o) jedem Beisitzer in der Statt 3 Sgr. bie
40 auf dem Lande
Die Dauer ist * dem Schluß jeder Ewedilion genan und *vf
wisenkan zu den Akten zu *inö außerdem wird ausansimen
e sich binnen 1 bis höchstens 2 Stunden geendigt
½ ele#e jedoch dem Gericht Alee n bei MornchenG — 9
bei Konsignationen, oder anderen hierher veiwiesenen Ewitkenen
— stalt der vier ersien Ansäte unter a. b. c. d. nach dem Er-
siebungswerth sämmtlicher zur Bersieigerung Whrachter? 7n zu
liguidiren, von eden Thaler .
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neben den nahen unter u. b. o. noch Einnahme= und Berech-
nungs. Gebühren vom Thaler
dem erstern Falle ur daun denjenigen, welcher die Prokla-
mation verrichiet, die Gebühr unter 1l. aus dem Berrage der erho-
benen Quole zu vergüten.
) Auktions-Patent, s. Nr. 132 und 153.
i) Wenn die Auktion nicht unter Leitung des Gerichts, sondern in
dessen Austrag durch die Gerichtsschöppen allein besorgt wird, so er-
balten dieselben- indem dann die obigen Ansäbe n— tz wegfallen,
für den Tag mit Rücksicht auf den Erlös, die Dauer der Expedilien
und die dabei etwa vordekammenen Nctenarbeiten. Wl- der
oder siatt dessen nach T des h’n von *- ueir de
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Niederschrift 16 Sgr. bi
Erlöses . s J