Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Nr. 
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. Befhekgkelfnng eine 
7 Jürgscha ft, s. Kontrakt und Verzicht Nr. 25 und 70, insbeson- 
. shlo von icder * - mo- 
..Cafsation (Löschung) einer Hypothek, 7 der Annotation zum 
.Caution, gerichtlich anzunehmen, wenn damit nicht eine ausdrückliche vy- 
.Cession, Bestätigung einer, ausschließlich Protokoll. und Eintrag, s. des- 
461 
halten und vnsenommen wird, sind die gewöhnlichen Reisekosten zu- 
lählich, vergl. 9 
Bel Behörden, deren Beamten fixirt sind, werden die Ansäß 
a und b sowie nach Zesinden e uud d zur Spoueltass e verrechnet. 
s Gut 
A) bel Immobilien uten Thaler Werth auf dem Lande, 
bei Immobilien über 800 Thaler Werth in der Stadt. 
a) dem Richter oder delegirten Aktum 2 Thlr. bis 
b) dem Aktuar, wenn derselbe nicht in der Verson des Michters ver- 
einigt ist . 1 Thlr. bis 
thl. sgr. pf. 
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c)1eder Gerichtxsperson . . . 13 Sgr. 6 UMl bie 
4) das Protokoll. 1 Thlr bie 
B) bel Immobilien unter 500 Thaler Werth auf dem ane, 
bet Immobilien unter 800 Thaler Werth in der Stal 
zu a) . . 21 Sot. bis 
zu b) · . . . . 16 Sgr. bis 
24— 
  
zu c) . . . . . bio 
und bis 
  
) 
Hinschuich der Ansaͤße abunde gilt die E— # 15. 
dere die Aufnahme und Niederschreibung der Burgschast eines Wei- 
bes, einschiehlih eidliches Angelöbniß 
vergl. Nr. 23. . 
a) bei 
b) bei der Nacht 
siibrigeiiå Gerichtspersonen Nr. 37. 
Konsensbuche und der Registratur über das Anbringen, jedoch aus- 
schließlich der sonst enva nothwendig werdenden Expeditlonen, wenn 
die Konsenssumme beträgt: 
a) nicht über 100 Thl. i 
b) über 100 Thl. 15 Sgr. bis 
e) wenn besonderer Kafsationsschein verlangt wird, überdies 10 Sar. bis 
pothek verbunden wird, einschließlich Protokoll und Schein 16 Sgr. bis 
— — 
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1 
O 
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balb Consens, die Hälfte der Ansäpe Nr. 23. un 
Bei Cessionen bis mit 50 Thl. misi passirt nur ein 
  
  
Bauschquantum von 6 Sgr. — höchsien 
70 
  
 
	        
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