Nr.
31.
35.
36.(Geburtöbr
r. F nehe, einscliehlih Untersuchung, jedoch ausschließlich 10erhan
ment und Kapsel 2 Tol. bis 3
b) bloße VBeglaubihung eines Vejoral- Gebittalheines zichent
Reinschrif Sgr. bi
37. ueteve
466
thl.
4 wird dabei, mindestens ein voller Vor- oder Nachmittag boer in der
Mittagszeit über vier Stunden zugebracht, wie bei Nr.
e) bei der Aussiegelung die Hälfte der Gebühren unter a. sf= und c.
1) für andere Berhandlungen in Nachlaß-RNegulirungssachen passiren
die Ansätze unter Nr.
Lerertbeilung,. 8 dieselben Ansäße, wie Nr. 15.
Erbvertheilung
a) — nd schriftlich ibergebenen, einschließlich egsstratur
—
S
ar. pf.
von jedem Interessenten 8 Sgr. bis
Konkurriren mehr als zwri Zuereje nten von jeder Person mehr,
nur die Hälfte vorstehender S
5) machen sich aber “ne Nruril ½ VBerhandlungen nobbig- W
deren Beschaffenh 8 Sgr.
e) einen ihn Vezch aufzunehmen und in Form zu bringen, ein-
schließlich der diesfallsigen Verhandlung und deo Wotgtoll
5 Sgr. bis
) ist aber die Erbschaft wichtig und der Rezeh selbst sehr zr en
1. wennn der besammie reine Erboschafobestan mindesiens 4000 Thl.
bcträgt: . bio
. bis und mit 5000 TIhl. . . . 3 bis
—
*
I
; bis und mit 10,000 Thl. . . . 5 Thl. bis
4. darüber . . 6 Thl. bis
oder sialt dessen von sedem 1000 Thl.
e) chdtigung- s. Aontrakt Rr. 25 und in dem unter oilne
bis
s) Ples, Zufhreibung ererbter Inmobilien ohne Errichtung eines
besondern Rezesses, s. Kontrakt Nr. 25, 1; wenn aber Aren Etelle
eine Beleihung vertreien kann, gelten die Ansäte Nr.
Extrakt, s. Auszug «
keidcrcoimriiG s. P anten:: Nr. 68
Die Grköhren für dieselben, soweit sie nicht bei einzelnen Handlun-
den speziell angegeben. sind, sind nach der Wichtigkeit des Gegenstan-
des und der Dauer der Mühwaltung billigmäßig zu arbitriren und
inobesondere bei Verrrägen feden Art, lehtwilligen Verfügungen und
andern Expeditionen zuzubilligen:
jeder Gerchtsperson ohne Ümerschied ob in der Eiadt oder auf
Sgr. bio
bedhin anie ausschließlich der Wegegebühren.
————
o —10