Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Nr. 
31. 
35. 
36.(Geburtöbr 
r. F nehe, einscliehlih Untersuchung, jedoch ausschließlich 10erhan 
ment und Kapsel 2 Tol. bis 3 
b) bloße VBeglaubihung eines Vejoral- Gebittalheines zichent 
Reinschrif Sgr. bi 
37. ueteve 
466 
thl. 
4 wird dabei, mindestens ein voller Vor- oder Nachmittag boer in der 
Mittagszeit über vier Stunden zugebracht, wie bei Nr. 
e) bei der Aussiegelung die Hälfte der Gebühren unter a. sf= und c. 
1) für andere Berhandlungen in Nachlaß-RNegulirungssachen passiren 
die Ansätze unter Nr. 
Lerertbeilung,. 8 dieselben Ansäße, wie Nr. 15. 
Erbvertheilung 
a) — nd schriftlich ibergebenen, einschließlich egsstratur 
— 
S 
ar. pf. 
  
von jedem Interessenten 8 Sgr. bis 
Konkurriren mehr als zwri Zuereje nten von jeder Person mehr, 
nur die Hälfte vorstehender S 
5) machen sich aber “ne Nruril ½ VBerhandlungen nobbig- W 
deren Beschaffenh 8 Sgr. 
e) einen ihn Vezch aufzunehmen und in Form zu bringen, ein- 
schließlich der diesfallsigen Verhandlung und deo Wotgtoll 
5 Sgr. bis 
) ist aber die Erbschaft wichtig und der Rezeh selbst sehr zr en 
1. wennn der besammie reine Erboschafobestan mindesiens 4000 Thl. 
bcträgt: . bio 
. bis und mit 5000 TIhl. . . . 3 bis 
— 
* 
I 
  
; bis und mit 10,000 Thl. . . . 5 Thl. bis 
  
4. darüber . . 6 Thl. bis 
oder sialt dessen von sedem 1000 Thl. 
e) chdtigung- s. Aontrakt Rr. 25 und in dem unter oilne 
bis 
s) Ples, Zufhreibung ererbter Inmobilien ohne Errichtung eines 
besondern Rezesses, s. Kontrakt Nr. 25, 1; wenn aber Aren Etelle 
eine Beleihung vertreien kann, gelten die Ansäte Nr. 
Extrakt, s. Auszug « 
keidcrcoimriiG s. P anten:: Nr. 68 
Die Grköhren für dieselben, soweit sie nicht bei einzelnen Handlun- 
den speziell angegeben. sind, sind nach der Wichtigkeit des Gegenstan- 
des und der Dauer der Mühwaltung billigmäßig zu arbitriren und 
inobesondere bei Verrrägen feden Art, lehtwilligen Verfügungen und 
andern Expeditionen zuzubilligen: 
jeder Gerchtsperson ohne Ümerschied ob in der Eiadt oder auf 
Sgr. bio 
  
  
bedhin anie ausschließlich der Wegegebühren. 
———— 
o —10 
  
 
	        
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