Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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.Grenjsteine nzuseben, ausschließlich des Prolololles von jedem. 
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Hypoitbeken- oder #ebsenton schein, wodurch der Uebergang einer 
.IKaufvertrag über Grun 
467 
a) der . 
b) Wbs“vos#s8 Gerichtspersinen . . . 
Guts-Uebergabe, s. Pacht- nebergate Nr. 51. 
Landgelsbuis s. Angelöbnis Nr. 6. 
durch Konstituirung oder Reservirung bereite begründeten Hypothekver- 
bindlichkeit auf einen neuen Eigenthümer des Hypotbekenobjekts nach- 
gewiesen wird, einschließlich der Annotation zum Handels= und Kon- 
thl. sar. pf. 
4 
  
Justifikation einer Ich s. Rechunng Nr. 55. 
A. wenn die ern re 8 der Lehno- und Tanverth des betreffen · 
den Grundstückes bis mit 100 Thl. beträgt, mit Wegsall aller an- 
dern durch die gerichtliche Bestätigung und Ausfertigung des Ver- 
nages veranlaßten, insbesondere der nachstebenden Gebühren unter 
und einschließlich der Ermittelung des etwaigen Taxwerthes: 
sensbuche: 
a) bis zu 200 Thl. . . . . 8 Sgn bis-III 
b) bis zu 500 Thl. . . . —2li— 
c)dantvok . —27— 
für die Annotation silllchweigender! Hyotheken bassiren einschliehlich 
des Eintragens und je nach der Wichtigkeit derselben, überhaupt 12 
4 Sgr. bis—1— 
Sppotheken-Bestellung, sl. Consens- - Nr. 23. Fn 
Inventur, s. Consignation Nr. 9, # 
.Instruktion d Akten, wenn ein W Band angelegt wird: 
bis V —|1— 
5) darüber —5— 
.Inventarlum auczuser#gen wenn es nichi in bloßer Abschrist besicht, 
ausschließlich der Reinschrift 
a) nicht über 1 Bogen 10 Sor bies16— 
5) darüber, von jeder enge geibrielenen Seite in der Reinschrift 1— 
) den Gerichkepersonen für Ferligung einer Nachlaßspezisikation 
8 Sgr bie 21—— 
  
n) bis mit 10 Thl. Kauf= oder Berihosumne . 12 Sgr. bis 
b) bie mit 20 Tbhl. . . - 
e) bis mit 30 Thl. . . . . . 
d) bis mit 40 Tbl. . . · 
e) bio mit 50 Thl. 
Dbio mit 75 Thl. 
6) bis mit 100 Töbl. 
Außerdem passiren noch die zurpnt Gebühren für Ge- 
  
2W . ——— 
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richtspersonen und Diener.
	        
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