Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Ar. thl. sgr · pf. 
bleiben einer Partei, oder Iim Fall der wegen“ Aichimsifng der # 
dem Ansat Nr. 102 8— 
101. zfafung des Gefährde-Ei ides 8 
105.Abfassng des Haupt-Eides überhaupt je nach Wichtigkritden Prozeob- 
jekts und der Umfänglichkeit und Schwierigkeit der dass unglo ESgr. bis 1 
106. Abnahme des Gefährde Eides 8— 
107. Abnahuie des Haupt · Eides, dieelben T wie Nr. 105, ohne 
Rücksicht auf die Zahl der Schwörend 
108.Schwörungs,Termin, einschließlich Armonhion und Brotoloi: 
a) ohue alle gütlichen Verhandlungen 12 Sgr. bis— 
) mit Inbegriff derselben 20 Sgr. bis 1— 
# in aber vor Mleistung der Eide wirllich cin # ermittelt 
· 2 Sgr. bis 122— 
ch a won die Sache febr wichtig . 2—— 
109. Abbaltung eines Pro- und Neproduktions-Termins= 
a) wenn er blos formell ist, und keine Streitigkeiten dabei vorkommen 
6 Sgr. bio—21 
1) außerdem . . . . . . 1 
110. Protokoll hierüber: 
u a) . . . . . loSgr.Läctc 
zu b) . . 21 
111. Wr’7 erer kn !“ * 12. 
112. Gerichtli Original-Uurb s. Nr. 32. 
113. Eerene dea Eides eines Venh oder Sichuerteunigen, ohne Rück- 
sicht auf ihre Anzahl –10 — 
111. Edesselben, einschließlich egiraur von Jedem 8 
415. gistratur über Vorzeigung des Streitgegenstandes an Ort und 
Stelle, und nwchnls der Zeugen, we. Soechverständigen 16 Sgr. bie—21 
I16. Besonderer Aufsatz über die Gegenstände und Fragen, worüber die 
Zeugen oder Sachverständigen ihre Wisenschate oder ihr Gutachten 
eröffnen sollen E 18 16 
117. NRegistratur der Vorlegung dieserhaib 81— 
lIl8.Verhör eines JZeugen über Areikel * es Tiihuns uliu 
u) uͤber Beweis- Ärtilel bis 12 Artik —16 
Jeder Arlikel darüber 1.3 
b) über Fragsiücke, von soben noch besonders —) 1— 
e) Gerichtspersonen, s. Nr. 
119. Ausfertigung des Notuls id sämmtliche Jeugen-Aussagen uberhaupt: 
3 wenn die Artikel und Nragiuce noch L 24 erreichen — 16 
bis 50 —24— 
e) daruͤber — — 
und tragen die Koseen des Pro- und Meproduktionstermins beide 
Theile, wenn auch vom Produkten oder Reprodukten keine Fragstücke
	        
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