Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Nr. 
— 
5 
S 
12 
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122 
123. 
124. 
— 
125. 
12. 
127. 
128. 
Mundliche Vernebaung ) der Sachverstäͤudigen uͤber ihr Gutachten 
481 
thl. sgr. pf. 
stücke übergiebt, weder zu den Kosten über die Vernehmung der ge- 
gentheiligen Zeugen, noch zu denen, welche durch die Ausferligung 
des Rotuls ervachsen, beizutragen hat. Werden Fragsiücke überge, 
ben, so treffen die Gebühren der Zeugenabhörung und des Nouule 
beide Parteien zu oleichen Antbeilen. 
Es versteht sich Uübrigens von selbst, daß diese lediglich die einst. 
weilige Verlegung der Kosten betreffenden Bestimmungen der künf, 
tigen desinitiven Entscheidung über die Verbindlichkeit zur Kosten- 
geltung und resp. Erstattung ganz unvorgreiflich sind 
einschließlich Registratur 
n) zusammen . . . Sgr. bia 
eingereicht worden sind, wogegen diejenige Partei, welche keine Frage 
—. 
—. 
  
b) einzeln, von jeden . . grou- 
Zeugen- Gebüren. 
Die Höhe der Reise= und Zehrungskoslen ist nach richterlichem 
lrnesen mit Rücksicht auf die persönlichen Verhälimisse des Zeugen 
Sachversländigen, anf dessen Entfernung vom Olte seiner Ver- 
beenng und auf die Art und Weise, wie der Weg dorthin und 
zurück den Umständen nach gemacht werden mußte, festzustellen, wo 
bei die Reisekosten nie süeer als — Thl. 5 Sgr — l. un 
nie mehr als 1 Tbl. 9 — für die Meile e Hin= wie 
o Rückwegs, die Sessmio abet nie weniger als — 
Sgr. — Pf. und nie mehr als 2 Thl. für den n beiragen 
bun- 
Der Richter bat den Zeugen nach der Vernehmung jedes Mal 
zu befragen, ob er die grordnetc Zeugengebühr verlange, diese so- 
daun sofort und noch während der Anwesenheit des Zeugen an Ge- 
ichese. zu ermessen, und den Vetrag im Protokoll zu bemerken, 
auch dafür zu forgen, daß diese Gebühr dem Zeugen spätestens bin- 
nen 8 Wochen von der Vernehmung an gerechnet, kosteufrei ge- 
währt werdc. 
Besschtigung, s. Nr. 15. 
Eröffnung der Gezeugnisse, von jetem Zeugen-Notul . 
Niederschrift * diese Eröffnung, überhaupt 
unter Bemerkung der Siunde 
Schriftliche Berwe der (au#eung, ( Neselution Nr. 66 und B7. 
Abhaltung ei ĩ Termins, s. Produktions= 
Termin Ar. und ——i 
Eitation zur Ablösung eines Berichto . . « « 
Notiz an den Appellaten . , , , 
Registratur des Eingaugs einer euterung, oder Appehation 
  
  
  
129. 
Registratur über die Verichtsablölung . . . 
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