Nr.
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5
S
12
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122
123.
124.
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125.
12.
127.
128.
Mundliche Vernebaung ) der Sachverstäͤudigen uͤber ihr Gutachten
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thl. sgr. pf.
stücke übergiebt, weder zu den Kosten über die Vernehmung der ge-
gentheiligen Zeugen, noch zu denen, welche durch die Ausferligung
des Rotuls ervachsen, beizutragen hat. Werden Fragsiücke überge,
ben, so treffen die Gebühren der Zeugenabhörung und des Nouule
beide Parteien zu oleichen Antbeilen.
Es versteht sich Uübrigens von selbst, daß diese lediglich die einst.
weilige Verlegung der Kosten betreffenden Bestimmungen der künf,
tigen desinitiven Entscheidung über die Verbindlichkeit zur Kosten-
geltung und resp. Erstattung ganz unvorgreiflich sind
einschließlich Registratur
n) zusammen . . . Sgr. bia
eingereicht worden sind, wogegen diejenige Partei, welche keine Frage
—.
—.
b) einzeln, von jeden . . grou-
Zeugen- Gebüren.
Die Höhe der Reise= und Zehrungskoslen ist nach richterlichem
lrnesen mit Rücksicht auf die persönlichen Verhälimisse des Zeugen
Sachversländigen, anf dessen Entfernung vom Olte seiner Ver-
beenng und auf die Art und Weise, wie der Weg dorthin und
zurück den Umständen nach gemacht werden mußte, festzustellen, wo
bei die Reisekosten nie süeer als — Thl. 5 Sgr — l. un
nie mehr als 1 Tbl. 9 — für die Meile e Hin= wie
o Rückwegs, die Sessmio abet nie weniger als —
Sgr. — Pf. und nie mehr als 2 Thl. für den n beiragen
bun-
Der Richter bat den Zeugen nach der Vernehmung jedes Mal
zu befragen, ob er die grordnetc Zeugengebühr verlange, diese so-
daun sofort und noch während der Anwesenheit des Zeugen an Ge-
ichese. zu ermessen, und den Vetrag im Protokoll zu bemerken,
auch dafür zu forgen, daß diese Gebühr dem Zeugen spätestens bin-
nen 8 Wochen von der Vernehmung an gerechnet, kosteufrei ge-
währt werdc.
Besschtigung, s. Nr. 15.
Eröffnung der Gezeugnisse, von jetem Zeugen-Notul .
Niederschrift * diese Eröffnung, überhaupt
unter Bemerkung der Siunde
Schriftliche Berwe der (au#eung, ( Neselution Nr. 66 und B7.
Abhaltung ei ĩ Termins, s. Produktions=
Termin Ar. und ——i
Eitation zur Ablösung eines Berichto . . « «
Notiz an den Appellaten . , , ,
Registratur des Eingaugs einer euterung, oder Appehation
129.
Registratur über die Verichtsablölung . . .
———
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