Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Nr. 
140. 
141. 
142. 
143. 
144. 
145. 
1 
— 
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4 
—1 
.Ab.· eder Auspfändung selbst, von Mobilien und Semoventien 
g 
7. Pfaud- und Stand= -Gebühren für Aufbewohrung der abgepfändeten 
. Pqtknt wegen Versteigerung verbolsener Mobilien ohne Rücksicht auf die 
Zahl der Ausfertigungen derselben 
Vertigung besonderer Spczißkation der zu versteigernden Mobilien 
483 
Abbaltung elnes terwini ad eublaelandam, Sitenern 
einschließlich Protokoll . 
xäoasixtqtipuemcåunmlsLaluali 
Aas-ganzcmcogcsnchten Arreies, auf Ereiution in Schildioiderunien 
Wiederaufbebung des Arres . 
Itokksikqnvnmbecdm Hallen 
Abordnung zur Hülfseinlegung, uͤb- oder Auspfändung, uͤberhaupt, 
nicht täglich, auf die Dauer der Hülfoelnlegun 
c) bei wichtigen, unter unmittelbarer Leitung des Richters oder Ak- 
tuars . . 21 Sar bis 
b) Niederschrift hierüber . . . 
den Gerichtspersonen übechaupt 
a) bei unwichtigen, welche ohne Konkurrenz des Richters oder Akluars 
nur durch Gerichtopersonen zu bewirken sind, jeder Gerichtoperson 
4) wegen der schriftlichen Anzeige den Gerichtspersonen in dem Falle 
unter c. überhaunt 8 Sgr. bie 
—— 
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bl. sar. vs. 
16 
16 
16 
10— 
8— 
10 — 
— 
S 
  
Gegenstände: 
a) bei Abpfändungen auf 10 Tage und länger nicht, da das Pfand) 
nach deren Ablauf zu verkaufen ist: 
usschucdech 
. bei Schafen 8 ½“ leinen Vieb deogl. 
3. bei leblosen Gegenständen überhaupt täglich 
b) bei Auopfändungen, wiewohl linger nich als auf 14 * 
zu 1. . 
zu . 
zu 3. nach den winder oder böheren Werth Sgr. bio 
ie ab- oder ausgepfändeten Mobilien in 
das quener geliefert, passirt demselben noch belondere für 
.Würderung der abgepfändeten Mobilien, s. Taxation ? Nr. 3. 
HUebergabe derselben an den Gläubi iger an Dahlungosiait, einschliehlich 
Bersiegelung, (. Grbschaft Nr. 
aufseichnang der Mobilien, s. Mton Nr. 9 und Confignation 
ohne Rücksicht auf die Zahl der Ausfertigungen derselben: 
  
1. bei Pferden, bder. indvich, auf Tag und Aacht fuͤr das Stuͤck, 
die Regisiratur . Sgr. bis— 
Protokoll 16 Sgr. bio 
— 
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