Nr.
241. Eröffnung defselben, s. Nr. 2
215. aubschlanse Aehungen, ’s Protokoll:
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249.
250.
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.Registraturen über diese Ausjahlungen und die besenderen Quittun-
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u Löschung und Kassation dee- purictgezehenen Konsense, aus der Masse
9.
491
thl. sgt. pf.
3. dorurn
wobei nur d lek
e) ove: auch siatt ressen eine gewisse Qnote der zur wirklichen Distri-
bution kommenden Masse, und zwar genau die Hälfte der für den
Lokations-Bescheid Nr. gegebenen Ansaͤße.
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)bt-xhlBaakzablu; . . sSgkbid--—
b) darubck von jedem 100 Thl. —
und sind diese Gebühren, wenn die Bahlungen von dem Glaͤubiger
selbst gesucht worden, von demselben, außerdem aber aus der Masse, zu
entrichten.
Schluß-Auszahlung der Gelder, einschließlich Haupt-Deposital-Berech-
nung, und Protokoll
a) bis 500 Thl. zur net gekemmener Gelder und wirklichen
1 Thl. bi
b) bis 1500 Thl. deögl.
Diese Ansäte sind jedoch nur nach dem Gesemmtbetrag. der Aus-
zahlungen zu berechnen. Bei der Befriedigung durch Ueberweisung
von Masseaußenständen oder Kompensation findet die Hälfte dieser
Ansäße Statt.
gen der Gläubiger von Denielten insofern sie kostenpflichtig, zu ent.
richten, s. Quittung "
zu EG—7 s. Nr.
Assessur-Gebübren, s. Nr. 81.
Im Tlueigee inen lale # nicht namentlich bezeichneten Ansähe des
Ordinarprozesses Nr. 74 ff., als: bei Führung des Bewelses, Ab.
hörung von Zeugen über Miikel, Eidesleistungrn und dergl. vorkom-
menden Falles Anwendung.
Auch ist bei Erlassung von Ediktalien, welche wegen Schuldscheinen und
Hyptbeken, gerichtlichen Depositen, Erbschaften Verschollener und dergl.
außer dem Ronkurs vorkommen, nach dem gegenwärtigen Titel, wit
wohl mit Ausscheidung derjenigen Ansäte, welche dem Komurs ei-
gembümlich sind, als; die. Prämien zu Verhünung desselben, inglei
chen Lokationen und Distributionen k., und wo dieser nicht auv,
langt, nach dem ersten Tirel Nr. 71 sf. zu liqguidiren; im Fall aber
das Objekt 50 Thl nicht erreichte, ist sich lediglich nach dem nach=
251b
1
folgenden Titel Nr. 252 ff. zu richten.
Bei Konkursen, in welchen die Masse bis mit 200 Thl. beträgt, ist über-
all nach den geringsten Ansähen zu ligufdiren.
2. bis 500 Thl. dergl. . . . . .—16
Baarzahlung i
. . ..2
c) darüber von jedem 100 Thl. 4% —
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