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Nr. ibi sar. vi.
261. IInstruktion der Akten — ½—
282. JJede stan Dekrets in Weifung in einem Termine, einschließhiid
Meiratur Nr. 261 T
283. Vescheid
a) sofort in einem Termin zum Protokoll, einschließlich Erafun- zu und
Registratur —10 —
b) besonderer, jedoch nur einfacher Vescheid . —16’—
e) umständlich mit Gründen 24 Sg.. bie 112—
284.|Eröffnung eines besondern Bescheids, einschließlich Registratur, über-
haupt 8|—
265. Dekbret, oder Bedeuning auf eingewendete Appellalion — 4—
286. Bericht:
*' blefer Anzeige-Bericht 8 Sgr. 10
b) wenn, wie bei Appellationen achen Beisingen. die Gründe zrin
ben sind, 16 Sgr. 27.—
287.|Erösfnung eines Nestripts s. Nr. 26
2688. Einpacken der Akten, Enballage, bei Versendungerr
289. Megistratur ein L.ilniellun und über Ansuchen zur düls- Auflane— 8—
290. Jahlungo-Ar —
291.Besonderes Inhnrgoverbot oder Arrestanlegung – 8
292.Wiederaufbebung des Jahlungsverbols oder Arrestes —5|—
293. Klbhaliung eines Liquidi-Konstitutions-Termine, einschließlich Festsel.
lung des U.il#ieli und Protokoll. —|8|
291.Registraur der Abnahme der Fülsstellekan in Zumedilien.
a) wenn sie im Termine selbst erklärt wird — 2
b) außerdem 8
295. Michterliche Immisson einschliehlich Niederichiist —10
296.Annotation zum Konsenebuche in beiden Fällen –0
297.Attest#at hierüber, wenn es verlangt wüd, aunschießt ch Neinschrift und
Siegelgebühren —10—
298.]Bei wirklichen Hülfe- Atten welche bier nicht verzeichnet sind, wird Je-
nau die Hälifte der Ansätze im Ordinar-Prozeß und zwar dann, wenn
ein niedrigsier und böc ster Sah bestimmt ist, die Hälste des lehtern
ligurirt, mit alleiniger Ausnalme der Depositen-, Pfand= und Stand-
auch Auktionsarbühren (Nr. 30 und 117).
Die Auktionen in summarischen Sachen sind jedoch dem Aktna
und einem Schöppen, oder allenfalls auch den Gerichlspersonen allcin
zu überlassen.
299. Auf gleiche Weise wird bei Vorbereitung einer Subhastation der ei-
nen Tapwertb von 100 Thlrn. nicht erreichenden Immobilien eben-
falls nur die Hälfte der Ansäße im Ordinarprozeh liquidirt, wogegen
die Ansäte wogen der Adjudikation (Nr. 173 — 175), sowie die