Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

497 
  
  
  
Nr. tbl. Igr. pf. 
bloß den Besitz, sondern auch den Rechtspunkt ansaße. z4n jedem Mo- 6( 
ment des Prozesses neben den Ansähen Nr. 324 u. 12— 
327. Abaltung eines Verhörs.Termins in * sügigen ale„„e Sachen 
ren Gegenstand 50 Thl. nicht erreicht.) s. Nr. 
328. K#ob 0lirn eines Rechtfertigungs-Termins, r7is½½m Protokoll.—166 — 
329.Bescheid und Bericht in geringfügigen Inhibitiv-Sachen, s. Nr. 283—267. 
330.Bescheid in wichligen InhibitivSachen: 
) Anweisung in Kraft eines Dekrets 8— 
5) kürgicher Bescheid zum Protokoll einschliehlich brufmn und Ne- 4 
istrat . 114 
Tc) förmlicher, jedoch T v · — 
4) mit Gründen . . 1 Thl. bie 1101— 
331.Ladung zur Erössung- 
a) schriftlich — 
b) midich 1 
332.Eröffnung eines Vescheido oder Nestripts, einschließlich W 6 
überhaupt · —- 
333.Bcnchtm wichtiqm JnlnbttwsSachcn 
n)nnach c . . —10— 
b) Wnnmies 7 Sgr. bis 116 — 
334. Im Uebrigen ist sich hinsichtlich der hier nicht ———)èt– •151ä t 
Inhibitiv-Prozesses selbst, wenn derselbe auch einen wichtigen Gegen- 
stand betrifft, durchgängig s den Ansägen des summarischen Pro- 
zesses zu richten, s. Nr. 252 
Cap. . 
Untersuchungs-Sachen. 
335. Registratur über eine Anzeige, oder ein anderes auf die Umeersuchung 
einwirkendes Anbringen . Sar. —# 
und wenn sie umständlich . . . Sgr. bis.—21— 
336.|Kleine Registraturen . . 4Sgk.bio——8 
337. Abordnung, s. Nr. 
338. n Niederschrift: 
2) am Orte des G . . 1659Lbid—21— 
l-)ausmhalb ausschliculcch Ncnckoucn . I—I— 
c)1cdem cchoppeiy wo solcher erserderlich, in der Eitadt 5 Sgt. biel— 10 — 
4) auf dem Land 4 Sgr. bio—5 
e) wenn die Scturien die Hausschung allein vollsühren, die 
doppelten Gebühren 
0 erstreckt sich die Haussuchung auf mehr als drei Häuser, bkönnen 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.