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Nr. tbl. sur. pf.
a) für das Protokoll . 5 Sgr. bis— 7
b) für die Proklamarion 5 Sgr. bie 7
auch nach geschehener Uebereinkunft mit dem Gurnun sair die-
ser drei Ansahe von jedem Thaler des Erlö
1. bis 1000 Thl. Erlössumme . . .—13
2. uͤber 1000 Thl. . 99
Bei Privat-Subhastationen von Im mobilien passiren den Nota-
ren und Sachwaltern die den gerichtlichen Behörden unter den
Nummern 161, 162, 164, 165, 167, 168 und 169 der Tax-Ord
nung georducten Gebühren. Es bleibr ihnen aber auch nachgelas-
sen, statt deren eine Quote von dem Erüchungs-Quantum von
drei bis fünf von Tausend zu stipuliren, mit welchem Quoten=
ansaß dann aber auch jegliche hierbei ersorderliche Vorbereitungs.
und Nebenarbeit und Gelderhebung vergütet ist
435. luszug aus Notariaks-Akten, einschließlich Pnn von iedem Be-
hen Reinschtift, nach Kiman der Arbei 10 Sgr. bis-—i16|—
436. Bekanntmachung in öffentliche Bläuer · g»ng-·,Hz
BrglnabsgungcmekAlqchnIt,f Nr 12.
437. Besichtigung außer dem Prozeh:
a) im Wobnort des Sachwalters. . . itsSgr.lsis-21—
li)aus;ckhalb 2-ngI·.bisl-—
Usudefyckgkcsfnnq einen Gutes, nach Wichligkeit desselben:
a) dem bevollmnãchtigten Sachwalter . ZTlIl.bic(5—-—
l-)demkcqtunktutNotak, euuchltcultch Protokoll . 3Tl-l.lsio5—-—
e) Extension der Urkunden . 1 Thl. bis 116.—
4) jedem Jeugen 21 Sgr. bis7
439. Briefe in Geschäftssachen und auf besondere Veranlass ung des Klienten
unter der Bedingung, daß bei wichtigen Briefen der Ansah durch die
Konzepte in den Privak-Akten, oder burch ein Bekenntuiß des Rlien=
ten begründet werden kann, wogegen bei minderwichtigen Briefen der
unentgeldliche Vormerk in den Privatakten, wenn er den wesentliche
nhalt des Briefes angiebt, zum Beleg hinreicht, nach Verbälmi
der damit verbundenen Mühewaltung 5 Sgr. bio—2
Auch können Erinnerungsbriefe, vor dem Beginn des Prozesseck
zum Zweck dessen gütlicher Beseitigung geschrieben, von dem Gegen-
hheile restituirt verlangt werden.
Capitalien zu negoziren, s. Darlehn Rr. 447.
410.Cession zu autwerien:
n) bis 500 Thl. . . 16 Sgr. bis—7
b) darüber 1 Thl bio 112—
c) Agnition des Schuldners die Hälfte
441.Conuferenz anftrsericiche welche nur allein unter der Bedingung in —
Ansaß passiren kann, daß sie zugleich mir lleberreichung der Liqui- 1