Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

Nr. 
457. 
458. 
en 
— 
4 
4 
2 
* 
4 
— 
462. 
463. 
Fubrlohn nach den gewöhnlichen Extravost-Ausätzen paset allein den de- 
Schreiben 
510 
Negistratur der Notarien über ein Anbringen oder Erklärung 
ebenso viel wegen Requisition der sämmtlichen Zeugen 
Reisekosten, s. Diäten Nr. 445 und Meilengebühren Nr. 418. In der 
Regel passirt nur als Auersonal Snamum für Rohlohn und Sauel- 
geld, erer Fuhrlohn, tägli 
a) in den sechs Monaten Wal bis September 
b) in den sechs übrigen Monaten 
8 mindestens 60jährigen Netarien und Sachwaltern, es waͤre 
daß 
a) du jüngere Advokat, oder Notar, von einer momentanen und von 
ibm zu bescheinigenden Kränklichkein befallen worden, um derenkwillen 
er sich eines Magens zu bedienen genöthigt ist, und sich dessen auch 
wirklich bedient, 
wenn in Schnee und anderer höchst ungestümer Willerung zu Pferde 
nicht wohl fortzusommen ist, unter derselten Vorausseung, und 
c) wenn die Culsernung des Be#timmungs- Ortes über drei Meilen be 
nägt, unter gleicher Voraussezung. 
In diesen Ausnahmssällen kann zwar auch der jüngere Advokat oder No- 
lar seinem Klienten das gewöbuliche Ertraposigeld aurechnen; bei der 
Koofen-Ersaating pasürt aber gleichwohl nur das Roßlohn und Sat- 
telgeld 9 
Schenkungen, s. Contrakt Nr. 413 und Testament, s. Nr. 465. 
S 
Dioyensotionsgesuche, enstellungen und dergl. 6 Sgr bis bei wich- 
tigen Gegenständen böchstens 
Gediegene recktliche Dedultien, wie Gutachten, S. Nr. 
Schuloschetn 15 Wechsel, auch Bunglchafieschein zu ½m 
a) bis hl. 
hb) bis 9 Thl. 
e) bis 1000 Thl. 
ch darü 
e) sind m dem Echldschein Nebenverbindlichkeiten enthalten. z. 2 
Bürgschaft eines Dritten, Verpfändung mebrerer nameutlich aufge- 
führter Grundstücke oder dergl. die Hälste mehr. 
Siegelgebühren der Notarien: 
) bei Beglaubigungen und Rekognitionen nichts. 
4)) bei förmlichen Notariats= Justrumenten . . 
Spczial-Vormund, .. Nr. 466 
Sndeat zu errichten 
n) dem Notar, wie bei Gericten, 1 Nr. 64. - 
1) jetem Zeugen 16 Sgr. bie 
  
tbl. (ar. pf. 
— 8— 
1112— 
11°.— 
  
  
1. 
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21 
 
	        
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