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a) Haupwollm
für Ausfüllung des gedruckten Schemas
b) Sul'stitulorium —
ej Besondere Oblationsschreiben passiren nicht, viclmehr is die Voll—
macht der nächsten Prczehschrist beizulegen.
) Spezial-Substitutionen zu Terminen, wo der Klient d rechtlichen
Beistandes der Advokaten nicht unbedingt bedarf, z. B. zu Publi-
kationen, Ablösung des Berichts und dergl. werden nicht honorirt,
ausgenommen, wenn der Klient entfernt wohnt.
e) Bei minderwichtigen Terminen, rücksichtlich deren die schriftliche An-
meldung stant persönlichen Erscheinens gestattet ist, passirt, fallo des-
sen Abwartung durch Spezial-Substitution geschieht, der Ansatz für
Subslilulorium nichk.
) Ebenso passiren mehrere in einem Prozeß an einen und denselben
a)
a)
512
Cap. II.
Sachwalter-Gebühren in Rechtshändeln.
Tit. I.
Im Ordinar-Prozeß.
Vollmacht zu ken, ausschließlich Reinschrift:
nacht:
Substituten ausgestellte Spezial-Zuhstilakorig, ohne weitere Rücksich
auf ihre Anzahl überhaupt nur mit
I!Mündliche Instruktion des Klienten zur Alngerhebung. Einlassung oder
Veweioführung, insofern solche durch Aufzeichnung aus den Privat-
Alten erhellet
auf eine einjache, eine neue Thatsache enthaltende Prozeschrift des
Gegentheils, oder wegen der eigenen Suspension eines Erkennt-
nisses
zu Stellung einer Alage oder Einlassung, oder zur Abwarlung ei-
nes Guͤtetermins, in welchem der Klient wegen leginngr Sirrhin
derungs-Ursachen nicht selbst erscheinen kann V
zu Führung eines Beweises oder Gegenbewelses, nach Geliaul
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des Umfangs der Beweismittel
eine zeitige und sernere Wiederholung ver Insiruktlon zu wüseen
Zweck wird nicht vergütet;
ebensowenig die Reisen zu Konferenzen, ohne ausdrückliches, ube-
diugt nachzuweisendes Verlangen des Klienten (s. Nr. 411 li e.)
. Aqutibelh cinichlikslich Obligatioiisfchkcibcii,ivelcheoiekucknichtcsoiis
ders
zuas — s. Nr. 528.
thl. sgr. pf.
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