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497.
498.
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) Replik- oder Dupliksaßz 21 Sgr. bio
s. übrigeno die Schluhrorschrift Nr. 181.
Abwartung eines Schwörungy Termins, zu welchem, unter gewissen Vor-
aussebungen, der Sachwaller admittirt wird:
a) obne weitere gülliche Verhandlungen
.Beiwohnung einer Besichtie inung oder andern Lokal. Expeditio
. Reisekosten, ausschließlich Roßlohn, s.# . 156.
.Abwartung des Termins zu Eröffunng der Gezeugnifsse
Die Hauptschr 2, Thl. bis
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12
höchsten
Abwanung eines Publikationgtermius.
515
15) wenn der Eidesleistung eine umisndlicze Guͤlepflegung vorausgehi
e) und wenn unter der Mitwirkung des Sachwaliers die Eidesleistung
durch Abschluß eines deich verhütet wird, einschtießien
Terminegebühren . 1 Thl. 16 Sir bis
a) wenn die Exvedition nur einen baiten Tag, Vor= oder Nnchmitae
ersordert 1 Thl. 12 Sgr. bis
) einen ganzen Tag, das Doprelte.
un) Diäten, einschließlich Futtergeld, s. Nr. 4.15,
h) Meilengebühren, einschliehlich Vesiunnah, s. Nr. 448,
c) wenn der Advokat für einen und denselben Klienten an ei-
nem Tage bei einem auswärtigen Gerichte in völlig. urrhdeen
Rechtssachen mehr als einen Termin abzuwarten bat, darf er die
teisekosten und Diäten nur ein mal' liquidiren. (Ein mehrfa-
cher Ansaß von Meilengeb ühren darf auch bei verschiedenen
Klienten nirgends Statt sinden.
bierüber für Durchsicht eines jeden Zeugen-Rotulo
rift
können bei Töchs- nichtigen und verwickellen Prezessen, auch
bei vielen sich widersprechenken Zeugen-Aussagen, nach Beünden der
Tüchtigkeit der Mitet als besondere Auonahme passirt werden Lis zu
Präsentationsschreib . .
Eine lede andere im un- des Prozesses eingebende Parkbeischrift
in der Voraussetung, daß sic vom Nichter für nöthig, nüglich oder
hweckmäßig erfunden wird:
a) in sormalihus . . . 8 Sgr. bis
bbl. fur .
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II)betcmkmcuumäcn Interlokut oder Kontumazlal-Erkenmtniß
5) bei einer Definitive, oder einem mit Eutscheidungs grunden versehe-
nen Zwischen- Erkenmuiß
c) wird in einem Termine sogloich Bescheid ertheili so ist für die An,
börung der Eröffnung des Bescheids nichts in Ansay zu bringen.
12 Sgr. bis
e) auch nach Vestden besonderer Mibreman und Iwechnaßigken bis,