Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Nr. thl. 
500. [Leuter 
  
a) Lenlhene und eine genügende Ausführung der Ml’“ 
den nicht enthaltende 16 S 
1) unbedingte und eine genügende Ausfuͤhrung enthaltende: 
1) gegen ein Erkennmih über Klag= oder anderes mrrsiureaiin 2 
2) gegen eine Endentscheidung über einen durch Veweis und Uc- 
gcnbcwusgcnthkmthß 1 Thl. 15 Sgr. bie 
501.|[Leuterungs-Adhässon, veftten Auihe, wiiwoll n nur it zu zwei Drittheilen. 
502.|Abwartung des L 
u) ohne gülliche Verhandlungen . . .— 
l-)wennGutepflcgtmgvokaus b I 
e) wenn unter Miwirkung des Sachwalters ein ini- vermit= « 
telt wird . 1 Thl. 16 Sgr. bie 
503. Leuterungs-Verfahren wegen eines Erkeuninisses über Klag- E ande- 
res Rechts-Verfahren, oder bei Leuterungen über einzelne Ensscheid- 
S— 
ungspunkie: 
a) Prosekution: 
1) mündlich zum Protokoll . . .- 
2) in einem besondern Sabe 8 Sar. bis — 
3) siund aber wirklich darinnen die Beschwerden besser und *“ 
als in der Leuterungsschrist, aucgesuhri . 16 Sgr. bis 
5) i#beige, Säße . . 21 Sgr. bie 3 
Vergl. Nr. 481. 
501. rergleen wegen einer Endentscheidung über einen durch Beweis und 
Genenbeweis geführten Prozeh, wenn anders die Hauprentscheidung und 
nicht bloß ein Nebenpunkt Gegenstan der Leuterung ist: 
u) Posermion 
I. wie gorher 
2. desgl. 
3. . . . . USgr.bioZ 
b) - Säpe . · . . USgr.bio4 
Vergl. Nr. 481. 4 
auch nach Befinden der Umfänglichkeit der Arbeit 5 
505. Tppellation oder Oberappellation, wie Leuterung, s. Nr. 50 oo u. zol 
506.Ablösung des Berichts- wenn der Klient nicht selbst erscheint, außer- 
dem nichts, 
507 
. Deduktionsschtsfh wenn solche binnen der geseglichen Frist eingebrach. 
wird 
a) m dem Fall unter Nr. r . · . 1 Thl. zin 
b) in dem Fall unter Nr. 50 2 Thl. 
zuc nach Hesu#n der Uisendichten und Tüchiigkeit der Mel 
  
  
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