Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Bekanntmachung, 
betreffend die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. 
Vom 30. November 1885. 
In Gemäßheit der vom Bundesrath in der Sitzung vom 26. November d. J. 
auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung und im Anschluß an das 
Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands gefaßien Beschlüsse lautet 
der Text der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands wie folgt: 
Signal-Ordnung 
für die 
Eisenbabnen Deutschlands. 
I. Signale auf der freien Bahnstreche. 
u. Die akustischen Signale sind für das Bahnbewachungspersonal 
mittelst elektrischer Läutewerke zu geben wie folgt: 
Der Zug geht in der Richtung von A Einmal eine bestimmte Anzahl von Glocken= 
nach B (Abmeldesignal). schlägen. 
Der Zug geht in der Richtung von B| Zweimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen. 
nach A (Abmeldesignal). 
Die Bahn wird bis zum nächsten fahr= Dreimal dieselbe Anzahl von Glockenschlägen. 
planmäßigen Zuge nicht mehr befahren 
(Nuhesignal). 
Anmerkung zu 3. Dieses Signal lann auch angewandt werden, um anzuzeigen, daß 
ein signalisirter Zug nicht kommt. 
. Es ist etwas Außergewöhnliches zu er= Sechsmal dieselbe Anzahl von Glocken- 
warten (Alarmsignal). schlägen. 
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