Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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IV. Signale des Zugpersonals. 
Die akustischen Signale des Zugpersonals sind zu geben wie folgt: 
a. mit der Dampfpfeife: 
. Bremsen anziehen 
a. mäßig. 
b. stark. 
. Bremsen loslassen. 
b. mit der Mundpfeife: 
Das Zugpersonal soll seine Plätze ein- 
nehmen. 
Abfahrt. 
nAchtung geben (Achtungssignal). Ein mäßig langer Pfiff, 
Ein kurzer Psiff, 
Drei kurze Pfiffe schnell hintereinander, 
— — 
Zwei mäßig lange Pfiffe schnell hinter- 
einander, 
Ein mäßig langer Pfiff, 
  
Zwei mäßig lange Pfiffe, 
V. Nangirsignale. 
a. Akustische, mit der Mundpfeife oder dem Horn, sind in folgender 
. Vorziehen. 
.Zurüũckdrũcken. 
. Halt. 
Weise zu geben. 
Ein langer Pfiff oder Ton, 
Zwei mäßig lange Pfiffe oder Töne, 
Drei kurze Psisse oder Töne schnell 
hintereinander. 
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