Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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4. An Geschirrzubehör sind mit jedem Paar Geschirren zu liefern: 
agurte, 
2 Halfterketten, ungefähr 1 m 30 em bis 1 m 70 om lang und nicht über 
1 kg schwer, 
1 Sniiegel, 
1 Train= (Fahr-)Peitsche. 
Vemerkung. Die Fahrzeuge, Geschirre und Zubehörstücke haben den vorstehenden Bedingungen 
Mööglichst zu entsprechen. Ueber Abweichungen ist nur hinwegzuschen, wenn das Fuhr- 
werk sonst für die beabsichtigten militärischen Zwecke völlig geeignet ist. Keinesfalls 
dürfen aber die Bedingungen über das Gewicht des Wagens und die erforderliche Trag- 
sähigkeit unerfüllt bleiben. — Für Fahrzeuge zu besonderen Zwecken können nölhigenfalls 
die Anforderungen entsprechend geändert werden.
	        
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