Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

258 
das Gesetz vom 30. Dezember 1886, betreffend die Ablieferung der 
Leichen von Zuchthaussträflingen und Korrigenden an die Anatomie in Jena, 
die landesherrliche Verordnung vom 30. Dezember 1886, die Gebühren- 
taxe für die Hebammen betreffend, 
das Gesetz vom 4. Januar 1887, die Gebührentaxe für die Thier- 
ärzte betreffend, 
das Gesetz vom 10. Januar 1887, die Erhebung von Beiträgen bei 
außerordentlicher Benuhung von Kommunikationswegen betreffend, 
das Gesetz vom 10. Jannar 1887, die Untersuchung der Zuchtstiere 
betreffend, 
das Gesetz vom 17. April 1888, die Abänderung von Art. 32 Absatz 3 
des Gesetzes über die Zwangsenteignungen für Eisenbahnzwecke vom 
15. März 1856 betreffend, 
das Gesetz vom 17. April 1888, betressend die Besoldungen der 
Volksschullehrer, " 
dnSGcschvolIIZ7.Jali1889,denZinsf1-ßfårdicEinlaqcIIbei 
den Landessparkassen betreffend. 
Zahlreiche Subventionen zu Schulbanten sind an bedürftige Gemeinden be- 
willigt worden, eine solche hat auch zu einem Kirchenbau Unterstübung erhalten. 
Die Ordunng des Staatshaushaltes ist in Gemeinschaft mit Unserer Regierung 
in auskömmlicher Weise bewirkt worden, wenn Wir auch gewünscht hätten, daß den 
Anträgen der Letzteren auf Erhöhung dienstlicher Einkommen mehr Rechnung getragen 
worden wäre. 
Die Landesvertretung hat ihre Mitwirkung bei dem Staatsvertrag zwischen 
Preußen, Reuß jüngerer Linie, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß 
älterer Linie wegen Herstellung einer Eisenbahn von Triptis nach Blankenstein ein- 
treten lassen und die erforderlichen Mittel bewilligt. Der Vau der Limie dürfte, da 
die Vorarbeiten nahezu vollendet sind, im nächsten Frühjahr beginnen. Hoffentlich 
helingt es auch, in Bezug auf die Linie Schönberg-Tanna-Hirschberg, für welche 
ebenfalls die speziellen Vorarbeiten bereits vorliegen, die noch vorhandenen Hindernisse 
zu beseitigen. Das Straßenprojekt Ruppersdorf-Zschachenmühle muß von dem weiteren 
Verlauf der Eisenbahnangelegenheiten abhängig bleiben. 
Die Anträöge des Landtags haben fast sämmtlich bereits ihre Erledigung 
efunden oder werden dieselbe bei nächstem Landtag sinden. 
Das Badedirektorium in Lobenstein hat einen jährlichen Zuschuß von Sechs 
Hundert Mark erhalten, die Gemeinden Wurzbach, Oßla und Röttersdorf eine
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.