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das Gesetz vom 30. Dezember 1886, betreffend die Ablieferung der
Leichen von Zuchthaussträflingen und Korrigenden an die Anatomie in Jena,
die landesherrliche Verordnung vom 30. Dezember 1886, die Gebühren-
taxe für die Hebammen betreffend,
das Gesetz vom 4. Januar 1887, die Gebührentaxe für die Thier-
ärzte betreffend,
das Gesetz vom 10. Januar 1887, die Erhebung von Beiträgen bei
außerordentlicher Benuhung von Kommunikationswegen betreffend,
das Gesetz vom 10. Jannar 1887, die Untersuchung der Zuchtstiere
betreffend,
das Gesetz vom 17. April 1888, die Abänderung von Art. 32 Absatz 3
des Gesetzes über die Zwangsenteignungen für Eisenbahnzwecke vom
15. März 1856 betreffend,
das Gesetz vom 17. April 1888, betressend die Besoldungen der
Volksschullehrer, "
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den Landessparkassen betreffend.
Zahlreiche Subventionen zu Schulbanten sind an bedürftige Gemeinden be-
willigt worden, eine solche hat auch zu einem Kirchenbau Unterstübung erhalten.
Die Ordunng des Staatshaushaltes ist in Gemeinschaft mit Unserer Regierung
in auskömmlicher Weise bewirkt worden, wenn Wir auch gewünscht hätten, daß den
Anträgen der Letzteren auf Erhöhung dienstlicher Einkommen mehr Rechnung getragen
worden wäre.
Die Landesvertretung hat ihre Mitwirkung bei dem Staatsvertrag zwischen
Preußen, Reuß jüngerer Linie, Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Rudolstadt und Reuß
älterer Linie wegen Herstellung einer Eisenbahn von Triptis nach Blankenstein ein-
treten lassen und die erforderlichen Mittel bewilligt. Der Vau der Limie dürfte, da
die Vorarbeiten nahezu vollendet sind, im nächsten Frühjahr beginnen. Hoffentlich
helingt es auch, in Bezug auf die Linie Schönberg-Tanna-Hirschberg, für welche
ebenfalls die speziellen Vorarbeiten bereits vorliegen, die noch vorhandenen Hindernisse
zu beseitigen. Das Straßenprojekt Ruppersdorf-Zschachenmühle muß von dem weiteren
Verlauf der Eisenbahnangelegenheiten abhängig bleiben.
Die Anträöge des Landtags haben fast sämmtlich bereits ihre Erledigung
efunden oder werden dieselbe bei nächstem Landtag sinden.
Das Badedirektorium in Lobenstein hat einen jährlichen Zuschuß von Sechs
Hundert Mark erhalten, die Gemeinden Wurzbach, Oßla und Röttersdorf eine