Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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thun, da die Beseitigung des Privilegs und die Uebernahme der Entschädigung auf 
die tatlas huie durch öffentliche Interessen nicht geboten wird. 
Die Bedenken, welche gegen das Ausscheiden der Stadtgemeinde Gera aus 
dem unterländischen Bezirke von Unserm Ministerium geltend gemacht worden sind, 
werden fortdauernd unterhalten; in Berücksichtigung der Bevölkerungsziffern und der 
Stenerverhältnisse wird aber beabsichtigt, in Bezug auf eine anderweite Zusammen= 
setzung des Bezirksausschusses dem nächsten Landtage eine Gesetzesvorlage zugehen 
zu lassen. 
Im Betreff des Anbaues an das Regierungsgebäude ist die Bearbeilung eines 
neuen Projektes in Angriff genommen. Die Verhandlungen mit den Besitzern des 
Nachbargrundstücks haben blos zu einer Vereinbarung über den Lauf der gemeinschaft- 
lichen Grenze und den Umfang der Lichtgerechtigkeit geführt, während die Erwerbung 
eines Theils vom Areale des Nachbargrundstücks sich unter annehmbaren Bedingungen 
nicht hat erreichen lassen. 
Die finanzielle Lage des Staates hat sich durch überwiesene Antheile an den 
Reichssteuern, durch die Zinsen aus dem Landesdomanialfonds und durch Wegfall der 
Zinsgarantie für die Gera-Eichichter Eisenbahn günstiger gestaltet. Bei Feststellung 
des Staatshaushaltsctats für die nunmehr zu Ende gehende Finanzperiode ist es 
Möglich gewesen, ohne Vermehrung der Steuerlast nicht nur das Gleichgewicht zwischen 
den laufenden Einnahmen und Ausgaben herzustellen, sondern für jährliche Rücklagen 
in den Eisenbahnfonds und, nachdem in Verbindung mit der neuen Justizorganisation 
eine Erhöhung der Besoldungen der Justizbeamten vorausgegangen war, für Auf- 
besserung der Verwaltungsbeamten, Geistlichen und Lehrer die erforderlichen Mittel 
zu gewinnen. Ueberdies haben aus den Beständen der Hauptstaatskasse mehrfache 
außeeretatsmäßige Ausgaben bestritten werden können, von denen nur die Subventionen 
an mehrere Schulgemeinden bei Neu= oder Reparaturbauten, die Bewilligungen für 
die land= und forstwirthschaftlichen Vereine, die Entschädigungen für Ablösung der 
Kavillereigerechtsame, der Kaufpreis für das Packhofsgebäude, der Aufwand für Her- 
stellung einer Chaussee von Wurzbach nach Grünau und die Beiträge zum Ausbau 
der Mehltheuer-Weidaer Eisenbahn erwähnt sein mögen. 
Der Landesdomanialfonds ist nach erfolgter Zustimmung der agnatischen Glieder 
Unsers Fürstlichen Hauses durch entsprechende Einträge in den Grund= und Hypotheken= 
büchern sichergestellt worden. 
Die wenigen Bemerkungen, zu denen der von Unserm Ministerium für die 
vorige Finanzperiode erstattete Rechenschaftsbericht dem Laudtags-Ausschusse Anlaß 
gegeben hat, werden im nächsten Landtage ihre Beantwortung und Erledigung finden.
	        
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