Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

62 
Die Frühjahrsschonzeit für die Saale wird zur Herbeiführung gleich- 
mäßiger Termine auf den Zeitraum vom 10. April bis einschließlich . Juni jedes 
Jahres beschränkt. Dispensertheilungen von dieser Schonzeit unterliegen den Be- 
stimmungen in § F der mehrgedachten Ministerialbekanntmachung und sind auf das 
äußerste Maß des Bedürfnisses zu beschränken. 
Gegenwärtige Verfügung tritt mit dem 1. Jannar 1885 in Kraft. 
Gera, am 23. Dezember 1884. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
Dr. E. v. Benlwitz. 
Dr. Winkler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.