Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

3) Versahren, um Oe- 
rölhe außer Ge- 
brauch zu setzen. 
110 
Destilllrgeraͤthe und Melschgefaͤße, leztere jedoch nur bel Brennerel-Besitzern, steben so 
lange, als sie nicht zum Gewerbobetriebe angemeldet werden, dergestalt unter besonderer 
Aufsicht der Steuerbehörde, daß ibre Benuhung zu einem außerordentlichen Zwecke, nament- 
lich zur Bereitung von Viehsucter, ohne Sreuerentrichtung nur auf vorgängige Anmeldung 
und unter den von der Steuerbehörde anzuordnenden Sicherheitsmaaßregeln erfolgen darf. 
Bei Personen, welche mit dergleichen Gerärhschaften blos handeln, oder sie zum Han- 
bel versertigen, sind solche dieser Aufsicht nicht unterworfen. 
5. 5. 
Wer Destillirgerärhe besitzt, welche nicht im Gebrauche sind, ist dennoch, verbunden, sie 
dem Steuerbeamten auf Ersordern vorzuzeigen, bamit er sich uͤberjeugen koͤnne, daß sie noch 
in dem Zustande befindlich siud, in welchen sie zur Verhuͤtung ihres Gebrauches geseht 
worden. 
Diesenigen, welche Deflillirgeräche blos verserelgen, oder damle Handeln,, sind hierunter 
niche begriffen. 
. 6. 
Destillirgeraͤthe, welche ausschlleßlich zu anderem Gebrauche als zur Branntweinberei- 
tung gehalten werden, stehen zwar nicht unter der für Branmweinbrennereien angcordneten 
Kontrole (§. 4.), bleiben aber, zur Verhücung von Mißbréuchen, der allgemelnen Aussiche 
der Seeuerbehörde unterworsen. 
8. 7. 
Um fuͤr die Zelt, wo die Melsch- und Destillirgeraͤthe nicht in Betrleb seyn duͤrfen, 
ibre unbesugte Benuhung für lehteren zu verbindern, werden entweder 
a) die Geräthe an Ore und Stelle durch einen Steuerbeamten unter Verschluß geseht, 
In welchem Falle der Brennerei-Besiber die Materialien zur Versiegelung oder zum 
Verschlusse und zwar in guter brauchbarer Beschaffenhele zu liefern har, oder 
b) es muß ein Theil des Destillirgeräthes gleich nach Ablauf der Berrlebsfeist on das 
Steueramt abgeliesert werden. Befindet sich Lebteres niche am Orte, so wird füc 
den Transport des Geräthes auf jede halbe Meile Enefernung eine Stunde gut ge- 
rechnek. 
Komme es darauf an, in Brennereien, welche zum Becriebe angemeldet sind, das 
Destilltrgerärhe während einzelner betriebslesee Tage und Seunden außer Gebrauch zu 
· 
—
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.