186.
NRechnungsführung uncer dem becreffenden Steuer-Direrkorium, welchem sie die eingenommenen
Gelder abzuliesern, Rechnung zu legen, und RechnungsExtrakte, so wie Nachweisungen über
den Betrieb rc. c. der Brennereien kerminlich einzusenden haben.
. 3.
Die unminelbare Aufssche auf die Brannoveinbrennereien wird in jedem Emosangs-Be-
zirke durch Steuer-Aufseher gesührt.
K.. 4.
Den Sceuer= Aufsehern sind Ober--Steuer-Kontroleurs vorgesehr, deren Geschäftsbe.
reich sich über einen oder mehrere Empfangs-Bezirke ersireckt. Dieselben nehmen an dem
unmittelbaren Steucraussiches-Dienste Theil und leiten und kontroliren denselben, so weit er
durch die Steuer-Aufseber geführt wird. Leßtere sind verbunden, den Dienstanweisungen der
Obeer= Kontroleurs pünkrlich und genau nachzukommen.
Die Revisionsbesugniß der Ober-Kontroleurs erstreckt sich auch auf die Geschäftsfübrung
der Steueraͤmter. G. 1.)
. 5.
Die Kontrole des gesammten Dienstes in Bezug auf die Brauntweinsteuer wird durch
den gemeinschaftlichen General-Inspektor uncer Leitung der obersten Finanz-Behörde geübt.
Die für diesen Dieust, er betreffe die Erhebung oder Komrolirung der Steuer, angestellren
Beamten sind zur Befolgung der von dem General-Inspektor innerbalb der Grenzen seiner
Dienst-Jnstruktion zu erlassenden Verfügungen verbunden.
Wenn die demselben beigeordneten Amtsgehülsen Bereisungen vornehmen und Dienstee-
visiouen abhalten, so creten sie in dieser Bej#iehung ganz an die Stelle des General-Inspectors.
I. Anzemei# Dar- 6. 6.
alin des Besteut-
rung Verfabrens. Jede Hebestelle fübre über sämmeliche in ihrem Bezieke vorhandenen Brennereien, die
Gesteuerung der in-
6# e # zu denselben gehrigen Räume und Geräthe und die damirt später vorgebenden Verändccun-
„Jnerskatioe
blo erer gen, ein Invenfarium nach dem beillegenden Muster 1.
Es erhälc darin jede Brennerei ihr Komto, wozu mindestens zwei Blateseiren neben
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wwt 9rn z einander, fuͤr groͤßere Anstalten aber mehrere hinter einander folgende Seiten zu bestimmen sind.
I#en ien t Jedes Konto erhält on der daju vorgedruckten Stelle eine Nummer, woelche ven 1.
an, durch das ganze Invemarium ununterbrochen sortläust; die einzelnen Blanseilen werden
!*——* mut einer besondern forklaufenden Nummer bezeichnet.