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beamten ihr besonderes Augenmerk zu richten, ihre diesfaͤlligen Beobachtungen sorgfältig zu
noticen, und solche von Zeit zu Zelt ihren Vorgesehten mitzutheilen.
Endlich müssen die Aufsichtsbeamten bel den Revlsionen zugleich Gelegenbeit nehmen,
ssch von der Beriebssähigkeic der Blasen zu unterrichten und die besondern Umstände ken-
nen zu lernen, welche in den einzelnen Brennereien auf den mehr oder weniger raschen Gang
des Destillationsgeschäfls von Einfluß sind. Ibre diessälligen Wabrnehmungen haben sie
ibren Vorgeseten milzurheilen, damie solche bei e#cwanigen Ancrägen auf Verlängerung der
gelehblichen Brennfrist mit zur Erwägung gezogen werden können.
9. 30.
Wenn eln Revistensbramker in eine in Betcieb stehende Brennerel trite, so muß er
zuvörderst die Betciebsanmeldung zur Hand nehmen und sich überzeugen, ob dieselbe mie
dem Stande der Geräche übereinstimm. Er darf ssch nicht darauf beschränken, blos die
zum Betriebe angemeldeten Meischbortiche zu revidiren, sondern es muh sich die Prüfung
auf alle Theile der Brennerel und auf alle in derselben beßndliche Gerächschaften erstrecken,
um sich die Ueberzeugung zu verschafsen, daß die in der Betriebsammeldung bezeichneten
Geräthschasten wieklich, und daß keine andern, als diese Geräthschaften in der Brennerel
vorhanden sind.
Bei seder Brennereirevlsson muß der revidirende Beamke den Grundriß einsehen und
solchen mit der Beteiebo-Anmeldung und mit dem Stande sämmtlicher Brenn= und Meischge-
fähe vergleichen und entdeckte Abweichungen zur Sprache bringen.
Damie der Inhale der Meischbottiche niche durch irgend eine Vorrlchtung heimlich ver-
größert werde, mässen die Aufsichssbeameen von Zeit zu Zeit, bei Gelegenbeit ihrer Bren-
nerelrevisionen, auf Grund der in den Vermesliugsverhandlungen enthaltenen Angabe der
Dimenstonsverhälmisse, Probevermessungen vornehmen und jede sich dabel ergebende Disfe-
renz angeigen.
Nicht minder haben die Beamten darauf zu achten, dah die Blasenhelme und Kühl-
füsser mit Rummern und die Meischboreiche und Meischwärmer außer der Nummer auch
mie dem Quartinhalte bezeichnet syen, und daß diese Bezeichnung stets deurlich erhalten
werde.
Endlich sind auch zur Verhücung elner Verkauschung oder Werfälschung die an den
Geräthen angebrachten Seempel bei den Brennereirevisionen sorgfältig zu prüfen.