Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zweiter Band. 1833-1834. (2)

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e) der Transport, obne Erlaubniß der Behörde, außer der gesetzlichen Tageszeie be- 
wirke wird, oder 
d) Gegenstände ohne den vorschristsmäßigen Zollausweis betroffen werden, oder mit die- 
sem nicht übereinstimmen; 
3) wenn über verbotene oder abgabepflichtige Gegenstände, welche aus dem Auslande ein- 
gehen, vor der Aumeldung und Revision bei der Jollstätte, oder, wenn über derar- 
tige zur Durchfuhr oder zur Versendung nach einer steuerfreien Rlederlage= Austalt 
deklarirte Gegenstände auf dem Transporte cigemnächtig verfüge wird; 
4) wenn aus steuerfreien Niederlage= Austalten Waaren ohne vorschriftsmäßige Deklara- 
rion entsernt werden, und 
5) wenn in den, § 26. und folgenden bezeichneten Fällen die vorgeschriebene Auskunse 
niche zur Stelle erkbeilt wird, der erserderliche Vermerk in den Handlungsbüchern 
seble, die verordnere Anmeldung unterblieben ist, oder die Waare auf dem Trans-= 
porte ohne die verschrifcsmästige Bezetkelung angetrossen wird. 
Das Daseyn der in Rede stehenden Vergeben, und die Anwendung der Strase dersel- 
ben wird in den vorstehend uncer 1. bis 5. angesübreen Fällen lediglich durch die daselbst 
bejeichneten Thatsachen begründet. Kam jedoch in den unter 2. und 5. angeführten Fällen 
der Angeschuldigte vollständig nachweisen, daß er eine Zelldefraudation oder Komrebande niche 
babe veruben können noch wollen; so sinder nur eine Ordnungsstrase nach Vorschrift des 
K. 78. state. — Bek unrichtiger Declaration abgabepflichtiger zur Durchfuhr angemeldeter 
Gegenstände wird die Strase nach dem Betrage der Eingangsabgaben bestimme. 
*impe 
Werden Gegenstände, deren Ein, oder Ausfuhr verboten ist, bei dem Grenz-Zollame 
von Gewerbecreibenden ausdrücklich angezeigt, oder von anderen Personen vorscheiftsmäßig 
zur Reoision gestellt; so sind solche auf Kosten des Inhabers zurück zu schaffen, und es sin- 
det eine Strase alsdann nichr (tarc. 
H. 72. 
Die Stafe der Kontrebande oder Defraudakson wird um die Hälste geschärft: 
1) wenn die Gegenstände beim Transporte in geheimen Bebälmissen, ober sonst auf eine 
künstliche und schwer zu entdeckende Arc verborgen, und
	        
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