Gesetz sammlung
für das
Fürstenthum Reuß jüngerer Linic.
No. 533.
Inhalt: Nevidirte Justruktion für die Standesbeamten vom 3. März 1896. S. 3.
Revidirte Instruktion
für die Standesbeamten vom 3. März 1896.
Wir haben mit Rücksicht auf die Veränderungen und Ergänzungen, welche die
Instruktion für die Stondesbeamten vom 11. November 1875 durch mehrfache
Instruktionsnachträge und Ministerialbekanntmachungen erfahren hat, diese Instruktion
einer Revision unterworfen, erlassen hiermit die nachstehende
Revidirte Instrution für die Standesbeamten
und seßen
die Instruktion für die Standesbeamten vom 11. November 1875,
den Nachtrag zur Instruktion vom 14. März 1876,
die Ministerialbekanntmachung vom 17. Juli 1876, die Verheirathung von
Militärpersonen des Beurlaubtenstandes betreffend,
die Ministerialbekanntmachung vom 1. Februar 1877, die Miktheilung an
die Standesämter bei amtlichen Ermittelungen von Todeofällen
betreffend,
die Ministerialbekanntmachung vom 5. März 1677, die Abänderung von
*l 19 der Instruktion für die Standesbeamten betreffend,
die Instruktion für die Standesbeamten des Fürstenthums Reuß j. L., be-
treffend die alphabetischen Namensverzeichnisse zu dem Haupt= und
Nebenregister, vom 29. September 1864,
Ausgegeben om 18. März 1896.