Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

Gesetzsammlung 
Fürstenthum Keuß jüngerer Linie. 
No. 565. 
  
Inhalt: Gesetz vom 12. Juli 1898, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 28. Juni 1880 wegen der 
1. Mai 1894 
Abwehr und Unterdrllckung von Viehseuchen betreffend. 
Gesetz 
vom 12. Juli 1898, 
die Ausführung des Reichsgesetzes vom nse wegen der Ab- 
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend. 
  
Wir Heinrich der Vierzehnte, von Gottes Gunden Jüngerer TLinie regierender Fürst Reuh, 
Graf und Herr von Mlauen, Herr zu Greiz, Pranichfeld, Gera, Schleiz und TLobenstein etr. ett. 
verordnen mit Zustimmung des Landtags zur Ausführung des Reichsgesetzes 
vom u die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, hier- 
mit Folgendes: 
81. 
Die Anordnung und Ueberwachung der Abwehr= und Unterdrückungs- 
maßregeln liegt unter der Oberleitung und Aufsicht des Fürstlichen Ministeriums 
den von diesem zu bestimmenden Behörden ob. 
Ausgegeben am 3. August 1898.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.